Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer im Saal und an den digitalen Endgeräten! Frau Kipping, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Ich kann Ihnen aber trotzdem den Hinweis nicht ersparen, dass Ihr Antrag zwar die eine oder andere richtige Forderung enthält, aber im Übrigen eine gute Gelegenheit bietet, über die skandalöse Wohnungspolitik der Linken zu reden.
Im harmlosen Teil Ihres Antrags fordern Sie eine Reihe von Maßnahmen, die ohnehin schon geltendes Recht sind. Das geben Sie auch zu. Allerdings geben Sie das nur für die Berechnungsmethoden zu. Für die, die nicht so im Thema stehen, sage ich: Es gibt in Deutschland – zu Recht – nicht mehr die Möglichkeit, Wohnungen ohne Bad oder mit Ofenheizungen in die Berechnung einzubeziehen. Das hat die Rechtsprechung, wie Sie richtigerweise sagen, veranlasst. Das gilt.
In Wirklichkeit geht man aber viel weiter. Wenn Sie zum Beispiel die vom Berliner Senat erlassene AV Wohnen lesen, stellen Sie fest, dass längst gilt, dass die Kosten für die Mieterberatung übernommen werden, dass unwirtschaftliche Umzüge ausgeschlossen werden und die Übernahme von Mietkautionen längst gängige Praxis ist. Diese AV Wohnen, aus der Sie zitiert haben, ist von der rot-schwarzen Regierung erlassen worden. Ich war damals Teil des Senates, wie Sie vielleicht wissen.
Es ist uns gelungen – und zwar im bestehenden Rechtssystem; dafür brauchen Sie keine Gesetzesänderungen –, die Zahl der Klagen von Hartz-IV-Empfängern in Berlin zu halbieren, und zwar nicht, indem wir das Klagen erschwert haben, sondern indem wir die Leute so behandelt haben, dass sie erst gar nicht mehr klagen müssen. Das ist doch das, was man eigentlich erreichen muss, und keine komplizierte Gesetzesänderung,
die dann alles pauschal für ganz Deutschland regelt, statt es regionsspezifisch zu regeln. In Berlin sind wir also den umgekehrten Weg dessen gegangen, den Sie vorschlagen. Wir haben nicht alles zum Einzelfall erklärt, sondern wir haben das mit Pauschalierungen gemacht.
Jetzt kommen wir zum ärgerlichen Teil Ihres Antrages. Sie sehen nämlich alles immer nur unter der Hartz-IV-Brille; aber bezahlbare Wohnungen fehlen eben auch für Normalverdiener oder jedenfalls für Geringverdiener.