Frau Ministerin, wir wissen ja, dass ein großer Anteil der eigentlich BAföG-Berechtigten erst gar keinen Antrag stellt, unter anderem weil das Verfahren zur Antragstellung so aufwendig ist. Nun taucht das Wort „digital“ im 52-seitigen Referentenentwurf kein einziges Mal auf. Sie haben auf die Frage des Kollegen Diaby nur sehr vage mit Verweis auf einen Arbeitskreis geantwortet. Deshalb möchte ich von Ihnen konkret wissen: Welchen Beitrag leistet Ihr umfangreicher Gesetzentwurf zur medienbruchfreien Digitalisierung des Antragverfahrens, und wann wird uns in Deutschland endlich ein BAföG-Antrag per App zur Verfügung stehen?