Frau Schön, Ihr Problem ist, dass Sie versuchen, Kausalzusammenhänge herzuleiten, wo keine sind. Sie müssen zugeben, dass auch Sie als Union nicht mit einem Bundesgesetz Dinge umsetzen können, die nicht in der Zuständigkeit jenes Gesetzes liegen.
All das, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben mit Blick auf die Digitalisierung und auf die Anforderungen an die BAföG-Ämter, ist mit der BAföG-Gesetzgebung, über die wir hier reden, nicht möglich.
Wir haben zum Beispiel das Schriftformerfordernis mit der 27. Novelle abgeschafft. Natürlich wollen wir mehr Digitalisierung im BAföG; denn es ist kein haltbarer Zustand, wenn BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger zu lange auf ihre Bewilligung warten müssen. Aber Sie beschreiben hier permanent Probleme, anstatt Lösungen vorzuschlagen.
Sie haben keine einzige Lösung mit Substanz vorgeschlagen. Ihr Antrag ist durchweg dünn. Da sind keine Vorschläge drin, sondern Sie klagen Dinge an, die wir hier auf Bundesebene nicht lösen können, und das wird auch eine Union nicht lösen können.
– Ja, natürlich habe ich den gelesen.
Und ich muss sagen: Er hat mich ziemlich enttäuscht, weil ich von der größten Oppositionsfraktion in dieser Sache mehr erwarten würde,
vor allen Dingen, wo Sie in den letzten Legislaturperioden die Bildungsministerin gestellt haben. Was haben Sie in dieser Sache gemacht?
Ja, Bund und Länder müssen mehr zusammenarbeiten, um auch dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung besser klappt. Wir können das nur bis vor die BAföG-Ämter machen. Aber die Bearbeitungsprozesse danach – das wissen Sie ganz genau – liegen nicht mehr beim Bund.
– Es ist nicht unlösbar, aber wir müssen dann auch darauf achten, wo die Zuständigkeiten sind und wer wie Hand in Hand zusammenarbeiten muss. Sie haben unionsgeführte Länder, also vielleicht gibt es da ja dann auch noch die ein oder andere Initiative, was man da besser machen kann.