Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, was ein ungeordneter Brexit für die Menschen bedeutet, die mit Auslands-BAföG gefördert werden. Wir haben jetzt eine Übergangsregelung geschaffen. Diese Regelung soll bei den Auszubildenden Vertrauen schaffen, sicher sein zu können, dass sie ihr Studium oder ihre sonstige Ausbildung im Ausland in Ruhe zu Ende bringen können, und soll unbillige Härten abfedern. Der Gesetzentwurf zu dieser Übergangsregelung ist von der Bundesregierung am 12. Dezember letzten Jahres beschlossen worden und wird morgen in erster Lesung hier beraten. Dann kann das Gesetz pünktlich noch zum 30. März dieses Jahres in Kraft treten.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Birke Bull-Bischoff, Fraktion Die Linke, stellt die nächste Frage.