Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Bundesregierung ist laut § 35 BAföG verpflichtet, Bundestag und Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht zu den jüngsten Entwicklungen beim BAföG vorzulegen. Der 2019er-Bericht soll entfallen; Sie wollen erst 2021 wieder einen Bericht vorlegen. Ich möchte gern von Ihnen wissen, wie Sie sich Veränderungen und Anpassungen an die aktuelle Lage vorstellen, wenn Sie, wie Sie es vorhaben, erst 2021 wieder einen Bericht vorlegen. Es kann sein, dass es in dieser Wahlperiode bei der halbgaren Reform bleibt, die Sie heute vorstellen. Wie wollen Sie also auf den aktuellen Handlungsbedarf reagieren? Das ist meine Frage.
Zur Erinnerung – wir haben es heute schon gehört –: Mit der letzten BAföG-Novelle wollte die Bundesregierung 110 000 zusätzlich Geförderte erreichen. Da liegen wir jetzt weit darunter. Ich wüsste gerne, was Sie dazu sagen.