Ich will als Erstes auf den ersten Punkt – warum wollen wir den Bericht verschieben? – eingehen: Eine Evaluierung muss auch eine Aussagekraft haben. Das erste Jahr, das nach der BAföG-Reform die Wirkung der neuen Kriterien abbildet, ist das Jahr 2019. Wenn wir eine Evaluierung über drei Jahre durchführen, dann werden wir die Jahre 2018, 2019, 2020 vollständig berücksichtigen können, und dann können wir im Sommer 2021 wirklich feststellen: Hat es gewirkt, oder hat es nicht gewirkt?
Ich denke, wir können an einer Stelle auch mal froh sein: Wir wollen natürlich Familien mit Kindern in Ausbildung unterstützen. Aber wenn zugleich die Wirtschaftslage so gut ist, dass die Einkommen im Grunde schneller steigen, als wir mit den Sozialleistungen nachziehen können, dann sollten wir jetzt froh sein, dass wir wieder in die Mitte der Gesellschaft investieren, aber sollten nicht eine gute Wirtschaftslage beklagen.