Im Referentenentwurf ist geregelt, dass sie eine Information geben dürfen und dass sie entsprechend verweisen dürfen. Das ist die zweite Regelung, die im Referentenentwurf getroffen worden ist. Insofern ist Rechtssicherheit gewährleistet sowohl auf der einen Seite für die Ärztinnen und Ärzte als auch auf der anderen Seite für die Patientinnen, die sich informieren können. – Vielen Dank.
Christian Lange
SPDParl. Staatssekretär BMJV
Mittwoch, 30. Januar 201919. Wahlperiode, 76. SitzungBefragung der Bundesregierung
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