Herzlichen Dank. – Herr Minister, ich will das Thema „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ ansprechen. Im 13. Bericht der Bunderegierung über ihre Menschenrechtspolitik gibt es explizit dazu ein Kapitel.
Während im NAP auf Regierungsebene beim Nichterreichen des Ziels – ich zitiere – „weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen“ vorgesehen sind, hat ja der aktuelle Koalitionsvertrag konkret gesetzliche Konsequenzen für diesen Fall angekündigt und formuliert, dass man sich hier für EU-weite Regelungen einsetzen will.
Heute gibt es Berichte darüber, dass Minister Müller ein Gesetz vorbereitet – es nennt sich „Nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz“ –, in dem Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro bzw. Freiheitsstrafen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen in Deutschland vorgesehen sind. Mich würde interessieren, wie Sie dazu Stellung nehmen.