Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das, was der Kollege Müller gesagt hat, ist Teil einer Diskussion, die innerhalb der Bundesregierung stattfindet. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir als Bundesregierung, sofern keine ausreichende Umsetzung bis 2020 erfolgt, weiter gehende Schritte prüfen, bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen. Das ist das, was der Kollege Müller angesprochen hat. Ich will auch darauf verweisen, dass im Koalitionsvertrag der Koalitionsparteien deutlich gemacht wird, dass in diesem Fall gesetzliche Rahmenbedingungen für notwendig erachtet werden und dass man sich für eine EU-weite Regelung einsetzen wird. Insofern ist das, was der Kollege Müller gesagt hat, ein Teil der Diskussion, die innerhalb der Bundesregierung geführt wird, und das entspricht auch dem, was die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben.