Vielen Dank, dass Sie mir die Zwischenfrage erlauben. – Ich durfte in dieser Woche Vertreter der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft treffen. Die haben mir interessanterweise erzählt, dass 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge, die von Angehörigen ihrer Vereinigung neu abgeschlossen werden, mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgeschlossen werden. Und sie sagten, das reicht noch nicht. Es geht vor allem um Rumänen und Bulgaren.
Ich gebe Ihnen ja recht, dass die Kommunen nicht überfordert werden dürfen. Aber muss man daraus nicht schließen, dass wir sowieso mehr in Integration investieren müssen, dass wir den Kommunen sowieso helfen müssen, Kinder zu beschulen, die nicht Deutsch können? Wäre das nicht der richtige Weg? Wäre das nicht besser, als zu sagen, wir setzen den Familiennachzug aus? Der Schutz der Familie gilt für alle, auch wenn das hier immer bestritten wird, für alle Familien, egal welchen Schutzstatus sie haben; denn sie bleiben Vater und Mutter, egal ob sie als Kriegsflüchtling anerkannt sind oder nur wegen der Kriegswirren nicht in ihr Land zurückkönnen. Also, ist es nicht falsch, zu sagen, die Kommunen können das nicht leisten? Müssten Sie sich nicht mehr anstrengen, um dafür zu sorgen, dass die Kommunen das leisten können?