Sehr verehrte Frau Kollegin, ich bin Ihnen für die Frage sehr dankbar, weil sie mir die Gelegenheit gibt, stärker zu differenzieren. Ich bin der festen Überzeugung, man sollte das eine tun, ohne das andere zu unterlassen. Wir müssen klaren Kurs halten bei der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung in unser Land. Deshalb sind wir als CDU/CSU – darauf haben wir uns gemeinsam verständigt – für eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiär schutzberechtigten Personen. Aber wir sind auf der anderen Seite auch sehr wohl der Auffassung – ich habe das Bundesintegrationsgesetz genannt, das wir gemeinsam mit der SPD in der letzten Legislaturperiode erarbeitet und verabschiedet haben –, dass wir mehr tun müssen, um die Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, schnellstmöglich in unsere Gesellschaft und vor allem auch in die kommunalen Strukturen und den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Im letzten Jahr haben wir allein als Bund deutlich über 600 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen ausgegeben. Daneben machen auch die Bundesländer sehr viel. Sie haben den Freistaat Bayern genannt. Allen Unkenrufen zum Trotz muss man hier unumwunden feststellen: Keines der 16 Bundesländer macht so viel in puncto Integration von Flüchtlingen wie der Freistaat Bayern.
Ich bin vor allem der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die Sie genannt haben, sehr dankbar dafür, dass die bayerischen Wirtschaftsunternehmen sich beispielsweise bereit erklärt haben, 60 000 Ausbildungs- und Praktikumsplätze für Flüchtlinge anzubieten. Das ist ein erfolgreicher Schritt in Richtung gute Integration.
Aber das bedeutet im Umkehrschluss doch nicht, dass wir nicht klaren Kurs halten müssen, um unsere Strukturen nicht zu überfordern.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine zügellose und unumschränkte Zulassung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Personen eine Überforderung darstellen würde.
Ich möchte dazusagen: Es handelt sich hier um einen Personenkreis, der einen eingeschränkten Schutzstatus hat, etwa um Personen, die vor einem Bürgerkrieg fliehen, sodass wir als deutsche Gesellschaft zu Recht auch die klare Erwartung an den Tag legen dürfen, dass diese Personen Deutschland wieder verlassen, wenn der Bürgerkrieg beendet ist. Bei diesem Personenkreis ist also keine langfristige, nachhaltige Integration in unser Land angedacht und intendiert.
Deshalb, meine sehr verehrte Kollegin, passen beide Punkte, die Sie genannt haben, durchaus zusammen. Man muss bei diesem Thema eben differenzieren. Das fällt manchem in diesem Haus nicht immer ganz leicht. Holzschnittartige, polemische und hetzerische Parolen bringen uns hier nicht weiter.
Man muss beides tun: Auf der einen Seite müssen wir uns um die Integration derer, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, kümmern. Auf der anderen Seite müssen wir sicherstellen, dass wir unsere Strukturen, unseren Arbeitsmarkt und unsere Bildungseinrichtungen, etwa die Schulen, nicht überfordern.