Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Mayer, wie erklären Sie sich, dass sich die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Einführung der Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beispielsweise bei Syrerinnen und Syrern diametral zur Entscheidungspraxis nach der Genfer Flüchtlingskonvention entwickelt hat, da die entsprechende Zahl um 40 Prozent zurückgegangen ist , während gleichzeitig die Zahl der Personen mit dem Status als subsidiär Schutzberechtigte um 40 Prozent gestiegen ist? Kann es sein, dass die Entscheidungspraxis des BAMF mit Ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Familiennachzugs zu tun hat und Sie damit die Entscheidungspraxis des BAMF dahin gehend beeinflusst haben, dass jetzt immer auf den subsidiären Schutz abgestellt wird?
Freitag, 19. Januar 201819. Wahlperiode, 8. SitzungFamiliennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigten ermöglichen
Beifallbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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