Sehr verehrte Frau Kollegin, ich möchte in aller Entschiedenheit dem Eindruck entgegentreten, dass die Entscheidungspraxis des BAMF politisch beeinflusst worden ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF entscheiden nach Recht und Gesetz und nicht aufgrund von politischer Einflussnahme oder Indoktrination. Es gibt klare Parameter und eine klare gesetzliche Normierung, nach der sich bemisst, ob ein Antragsteller als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wird.
Um Ihren Einwurf aufzugreifen: Das ist kein Zufall, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die ich an dieser Stelle eine Lanze brechen möchte, entscheiden nach Recht und Gesetz. Dabei bleibt es. Ich möchte dem Eindruck, den Sie hier zu insinuieren versucht haben, deutlich entgegentreten, dass sich aufgrund gesetzgeberischer Veränderungen wie beispielsweise der Aussetzung des Familiennachzugs die Entscheidungspraxis beim BAMF geändert habe. Dem ist definitiv nicht so.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist der mit der SPD gefundene Kompromiss besser, als er teilweise dargestellt wird. Ich glaube, auch und gerade Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, können mit diesem Kompromiss durchaus gut leben, weil er in Zukunft insbesondere in begründeten Härtefällen bzw. in bestimmten Ausnahmefällen auch bei eingeschränkt schutzbedürftigen Personen einen Familiennachzug ermöglicht.
Ich denke da insbesondere an solche Fälle – es gibt sie immer wieder; an viele Mitglieder dieses Hauses werden sie in Sprechstunden oder bei anderer Gelegenheit herangetragen –, in denen Familienangehörige schwer oder schwerst erkrankt sind. Kein vernünftiger, christlich denkender, humanistisch ausgerichteter Mensch wird es einer Familie verweigern und verwehren können, dann, wenn ein Familienangehöriger schwerst erkrankt ist, vielleicht lebensbedrohlich erkrankt ist, die Familie zusammenführen zu lassen. Dafür haben wir diese Härtefallregelung geschaffen, allerdings unter bestimmten Kautelen wie beispielsweise, dass die Ehe vor Beginn der Flucht geschlossen wurde und dass es sich natürlich nicht um Gefährder oder um Personen, die schwer straffällig geworden sind, handeln darf.
Ich bin der festen Überzeugung: Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, kann sich sehen lassen. Wir sollten ihn schnell im parlamentarischen Verfahren vorantreiben. Es gibt vonseiten der CDU/CSU-Fraktion die klare Zusage – das darf ich abschließend sagen –, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren zeitnah und zügig durchführen wollen. Wir haben das klare Ziel, die bis zum 31. Juli dieses Jahres geltende Neuregelung, die wir vereinbart haben, in Kraft zu setzen. Ich hoffe, dass dies bei allen Beteiligten so Unterstützung findet.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.