Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer!
Erlauben Sie mir bitte, einleitend einige persönliche Worte zu sagen. Sie alle wissen, was mir geschehen ist, und ich muss Ihnen sagen: Das war für mich eine wirklich grauenvolle Erfahrung und es war für mich eine tief einschneidende Zäsur in mein bisheriges Leben. Allerdings hat mich auch das Ausmaß der Reaktionen auf den Überfall überwältigt. Ich habe Zuspruch und Solidaritätsbekundungen buchstäblich aus der ganzen Welt bekommen, ebenfalls auch aus diesem Hause. Und dafür und für Ihre Genesungswünsche bedanke ich mich auf diesem Weg ganz herzlich, da, wo ich es persönlich noch nicht getan habe.
Eine Bemerkung noch dazu. Es ist mir durch dieses Ereignis etwas deutlich geworden: Ich weiß seither, wie wenig selbstverständlich es ist, hier zu stehen und reden zu können. Ich glaube, wer jemals ein ähnliches Erlebnis gehabt hat, wird das nachvollziehen können.
Aber gut, lassen wir es dabei bewenden, und befassen wir uns mit anderen Problemen, die alleine dank der Jahreszeit eine hohe Aktualität besitzen. Menschen werden in unserem Land aus verschiedensten Gründen wohnungslos. Ich führe mal aus: Der Markt für preiswerte Wohnungen ist ausgedünnt, oder Menschen sind nicht länger in der Lage, dem Druck stark steigender Mieten standzuhalten. Die Folge ist in vielen Fällen die Wohnungslosigkeit, und naturgemäß trifft es die Schwächsten: Rentner, die auch noch durch das gleichzeitig sinkende Rentenniveau doppelt benachteiligt sind, hatten 2017 einen Anteil von etwa 7 Prozent an den schätzungsweise etwa 1,2 Millionen Obdachlosen,
also etwa 80 000 ältere und alte, teils kranke Menschen, die jahrelang in diesem Land gearbeitet, Beiträge eingezahlt, zum Wohlstand beigetragen und in der Nachkriegszeit das Land wieder aufgebaut haben.
Es ist die Pflicht des Staates, den einzelnen Bürger vor existenziellen Notlagen zu schützen.
Notunterkünfte werden nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende März betrieben, danach sind die Obdachlosen wieder darauf angewiesen, irgendwo einen Schlafplatz zu finden. Und in der saisonalen Öffnungszeit reichen die vorgehaltenen Plätze in den Obdachlosenunterkünften oft nicht aus.
Im Gegensatz dazu erhalten Flüchtlinge Obdach und Verpflegung auf unbestimmte Zeit.
Zu Beginn der Flüchtlingskrise wurden geltende Gesetze eilig geändert, wenn nicht gar gebeugt.
In die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Energieeinsparverordnung wurde noch im Jahr 2015 deutlich eingegriffen. Grundsätze des Bauplanungsrechts wurden für Flüchtlingsunterkünfte weitgehend außer Kraft gesetzt. Mobile Behelfsunterkünfte konnten grundsätzlich in allen Baugebieten und auch im Außenbereich – ein absolutes Novum – zugelassen werden.
Die Nutzungsänderung bereits bestehender Gebäude wurde erleichtert und konnte unabhängig von den Festsetzungen des jeweils gültigen Bebauungsplanes erfolgen. Die Vorgaben der EnEV wurden eingeschränkt. Diese Regelungen wurden zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet und gelten ausschließlich für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Die Bundesregierung war sofort bereit, bis dahin bestehendes geltendes Recht zugunsten von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen und Unsummen von öffentlichen Geldern für deren schnellere und bessere Unterbringung auszugeben. Sie sieht aber offenbar keine Veranlassung, den schon immer hier lebenden und von sozialem Elend betroffenen Menschen wenigstens gleichwertige Hilfe angedeihen zu lassen.
Diese Zustände sind inakzeptabel. Obdachlose Menschen sind gerade in den Wintermonaten oftmals entwürdigenden Umständen und der Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Ein kurzer Aufenthalt im Kältebus oder in S-Bahn-Stationen ist kein sicherer Hafen.
Um eine Benachteiligung deutscher Obdachloser zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, Unterkünfte für Obdachlose im Baurecht den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichzustellen. Es darf nicht sein, dass in Deutschland Einheimische, deutsche Staatsbürger, schon per Gesetz schlechtergestellt sind als Flüchtlinge und Asylsuchende.
Bevor Sie diese Ideen nun reflexartig als nationales und rechtes AfD-Gedankengut ablehnen, bedenken Sie bitte, dass es Kurt Tucholsky war, der unter seinem Pseudonym Theobald Tiger bereits 1928 formulierte: „Asyl für Obdachlose“.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Von einer Besserstellung legal oder illegal eingereister Personen gegenüber einheimischen Personen ist im Grundgesetz keine Rede.
Bitte befragen Sie Ihr Gewissen, und lassen Sie uns heute ohne Ansehen der Person allen Menschen in Deutschland ein Dach über dem Kopf und eine warme Mahlzeit sichern!
Danke schön.