Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich am Anfang sagen: Die von Ihnen, Herr Magnitz, dargelegte Ungleichbehandlung kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Ich will einfach mal zum Titel ihres Antrags zurückkommen, der „Anpassung des öffentlichen Baurechts zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ lautet. Der Antrag basiert im Wesentlichen auf den Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Aus unserer Sicht ist er nicht geeignet, die aufgeworfene Problematik – es ist eine Problematik; das wissen auch wir – grundlegend zu ändern. Warum das so ist, will ich auch gern erläutern.
Zunächst mal ist die Datenlage, die in dem Antrag benutzt wurde, sehr, sehr dünn und nicht sauber differenziert; denn nach einschlägigen Definitionen, die auch die BAG selber benutzt, sind keineswegs alle wohnungslosen Menschen gleichzeitig obdachlos. Da muss man gut unterscheiden. Immer dann, wenn der Staat aus welchen Gründen auch immer die Bereitstellung und Finanzierung von Wohnungen oder Unterkünften selber übernimmt, gelten die Personen, die dort unterkommen, zwar als wohnungslos, nicht aber zwangsläufig als obdachlos. Dass hier gehandelt werden muss, ist, denke ich, unstrittig; auch darauf werde ich noch mal eingehen.
Von den im Antrag der AfD genannten 860 000 Betroffenen im Jahr 2016 sind nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe circa 52 000 Personen in der Tat obdachlos. Alle anderen gelten als wohnungslos, weil sie in staatlich finanzierten Wohnheimen, Notunterkünften oder bei Freunden und Bekannten wohnen bzw. übernachten. So lautet die Auskunft der zitierten Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Allein die erstmalige Aufnahme von circa 440 000 Flüchtlingen im Jahr 2016 in diese Statistik zeigt die Notwendigkeit der Differenzierung.
Im Rahmen der föderalistisch verteilten Aufgaben stellen Kommunen Notunterkünfte bereit, die allerdings zunehmend mit regulären Wohnungsangeboten, insbesondere in Ballungszentren, konkurrieren. Folgerichtig ist die Schaffung von Wohnungen auch erklärtes Ziel der Koalition. Die umfassende Wohnraumoffensive mit 1,5 Millionen neuen Wohnungen, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus mit Milliarden aus Bundesmitteln – das sind die sogenannten Kompensationsmittel –, das Baukindergeld, die Sonderabschreibungen etc. bis hin zur Weiterführung des Städtebaus auf einem Rekordniveau wie 2018 sind die richtigen Reaktionen auf die genannte Problematik.
Nun kommt es darauf an, das auch umzusetzen. Da bitte ich alle, mitzuhelfen. Dass bestimmte Vorhaben im Bundesrat zurzeit festhängen, wissen wir alle. Es wäre gut, wenn jeder auf seiner Schiene einfach ein Stückchen mithilft.
Der Antrag der AfD geht aber auch deshalb am Problem vorbei, weil er eine isolierte einzelne Änderung des § 246 BauGB vorsieht. Das ist der Paragraf, der 2015 geändert wurde, um eine Erleichterung zu schaffen. Diese Änderung wird aber allein und isoliert der Problemlage überhaupt nicht gerecht, erst recht nicht – das ist vorhin auch schon angeklungen –, wenn man versucht, Flüchtlinge und Obdachlose gegeneinander auszuspielen.
Auch formell erfüllt der Antrag aus unserer Sicht nicht die Anforderungen. Zuerst will man – so ist es dort aufgeführt – die Unterkünfte für Obdachlose den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichstellen, dann will man die Privilegierung der Flüchtlingsunterkünfte abschaffen, obwohl diese bereits im BauGB bis Ende 2019 befristet ist. Spätestens hier stellt sich die Frage, was mit der Gleichstellung, die man eingangs wiederum wollte, ist. Bedeutet das die Gleichstellung in der Abschaffung der Privilegierung? Ich glaube nicht, dass es so gemeint ist. Die heiße Nadel, mit der dieser Antrag gestrickt wurde, ist sehr deutlich erkennbar.
Ich fasse die Punkte aus meiner Sicht also noch einmal zusammen: Problematische Faktenrecherche verbunden mit ungenügender Reichweite des Vorschlags und das Ausspielen von Obdachlosen und Flüchtlingen gegeneinander sind der wesentliche Inhalt des Antrages. Der vorhandene Vorschlag der Regierungskoalition – ich hatte die einzelnen Punkte vorhin erwähnt – ist wesentlich weitreichender, auch wenn die Umsetzung sicherlich in vielen Punkten noch aussteht.
Es bleibt aber zum Schluss nur ein Resümee: die Ablehnung des vorliegenden Antrags.
Vielen Dank.