Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich erst mal mit den Unwahrheiten aufräumen, die die AfD heute wieder zum Besten gibt.
– Ich würde an Ihrer Stelle zuhören. Vor allen Dingen würde ich – wir sind ja im Februar 2019 – endlich mal anfangen, sich mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und mit der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses zu beschäftigen.
Denn – das ist interessant –: Wieder einmal versucht die AfD mit dieser Methode – die kennen wir hier im Parlament ja schon –, das Parlament und die Verfassungsorgane verächtlich zu machen. Es ist von Kungelei, von unsauberen Verfahren die Rede. Meine Damen und Herren, an diesem Verfahren, an der heutigen Wahl ist nichts unsauber.
Ein Blick in die Geschäftsordnung würde das deutlich machen. Ich rate Ihnen, die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses einfach mal zu lesen.
Schauen Sie sich mal den § 10 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses an. Das haben Sie ja nicht gemacht, weil Sie sonst einen solchen Antrag heute nicht gestellt und vor allen Dingen diese Art der Argumentation – Kungelrunde, alles im Geheimen, ohne Aussprache – nicht gewählt hätten. Die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses in Kombination mit unserer Geschäftsordnung sieht ein klares Verfahren dafür vor, wie Ergebnisse des Vermittlungsausschusses im Deutschen Bundestag beraten werden.
Sorry, da helfen auch drei Parlamentarische Geschäftsführer bei Ihnen nicht, um dessen endlich mal Herr zu werden, verdammt noch mal.
Sie können es einfach nicht, und das ist ein Problem. Das ist auch ein Problem für Ihre Fraktion. Sie bringen sich heute wieder in Schwierigkeiten.
Was ist das für eine Nummer? Sie haben am Dienstag diesem Verfahren zugestimmt. Kollege Grosse-Brömer hat in der Parlamentarischen Geschäftsführerrunde gefragt – und zwar alle –: Wenn am Mittwoch eine Einigung im Vermittlungsausschuss zustande kommt, sind dann alle mit dem Fristverzicht einverstanden, und werden wir das dann am Donnerstagmorgen hier beraten? – „Ja“, war die Antwort, meine Damen und Herren. Hier heute so einen Hermann zu machen, das geht nicht.
Kümmern Sie sich mal darum! Machen Sie mal Ihre Arbeit! Das wäre angesagt. – Meine Damen und Herren, so viel dazu.
Der Vermittlungsausschuss sieht eine Ergebnisberatung ohne Aussprache vor. Das war heute vorgesehen. Von einer Kungelrunde kann also keine Rede sein.
Herr Müller, zu Ihren Ausführungen noch eine Ergänzung: Die Kollegen haben sich bei den zwei VA-Arbeitsgruppensitzungen, die länger als zehn Stunden gedauert haben, einmal gemeldet, und zwar um Wert darauf zu legen, dass im Protokoll steht, dass sie sich an der Diskussion nicht beteiligt haben. So sieht die Sache nämlich aus, meine Damen und Herren.
Insofern finde ich das alles ziemlich bemerkenswert, dass man sich angesichts einer solchen Darstellung und Verhaltensweise hier so aufspielt.
Jetzt zur Sache. Wir haben im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt, und das ist ein guter Wert; denn wir haben die Frage des modernen Bildungsföderalismus damit ein Stück weitergebracht. Wir haben den Eltern, den Lehrern, den Schülerinnen und Schülern das deutliche Signal gegeben, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung tragen und sich den Herausforderungen im Bildungswesen stellen, und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Diesem Kompromiss haben am Ende bis auf die zwei Vertreter der AfD – sie haben gestern im Vermittlungsausschuss nicht einmal eine Aussprache gewünscht – alle im Vermittlungsausschuss zugestimmt. Daran sieht man doch, wie breit getragen dieser Kompromiss – das heißt, wir gestalten einen modernen Bildungsföderalismus – ist.
Jetzt geht es doch darum, auch beim DigitalPakt sofort deutlich zu machen, dass wir das, was wir verhandelt haben, nämlich die Investitionen, die Sachmittel des Bundes und der Länder, für Kabel, aber auch für Personal vorsehen. Das muss jetzt auch für den DigitalPakt folgen.
Meine Damen und Herren, wir alle sind doch zufrieden mit dem Ergebnis und freuen uns, dass die Länder es auch sind. Ich finde, hier zeigt sich, dass es nicht immer die Ministerpräsidentenkonferenz sein muss. Vielmehr: Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss sind die Verfassungsorgane, und das ist auch gut so.
Der Abgeordnete Andreas Jung hat als Berichterstatter eine schriftliche Erklärung zu Protokoll gegeben. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7940. Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses ist bei Änderungen des Grundgesetzes über jede Abweichung des Einigungsvorschlages vom Wortlaut des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zunächst einzeln mit einfacher Mehrheit abzustimmen. Danach findet eine namentliche Schlussabstimmung über den Einigungsvorschlag im Ganzen statt. Dann ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.1 Anlage 3
Wir kommen zunächst zu den einfachen Abstimmungen. Hier genügt die einfache Mehrheit. Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Dort geht es in der Nummer 1 um Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 – neu – und Satz 6 Grundgesetz. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Dafür waren alle Fraktionen des Hauses bei Gegenstimmen der AfD.
Nummer 2. Es geht um Artikel 104c Grundgesetz. Wer stimmt dafür? – Das sind wieder alle Fraktionen des Hauses außer der AfD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD. Damit ist auch Nummer 2 angenommen.
Nummer 3. Es geht um Artikel 104d – neu – Grundgesetz. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Bei Gegenstimmen der AfD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen ist Nummer 3 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Nummer 4. Da geht es um Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 – neu –, Absatz 3 – neu – Grundgesetz. Wer stimmt dafür? – Das sind wieder alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der AfD. Damit ist Nummer 4 angenommen.
Wir kommen jetzt zur Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, Abstimmung über die Bezeichnung des Gesetzes. Wer stimmt dafür? – Das sind wieder alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD – Enthaltungen? – Keine. Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Wir stimmen nun ab über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses im Ganzen, und zwar in einer namentlichen Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Jetzt sind die Urnen besetzt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung im Ganzen.