Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten – Erstattungsforderungen durchsetzen“, so der Titel des heute vorliegenden Antrags der AfD. Das klingt einfach, klingt zackig, klingt aber auch ein bisschen nach Stammtischgerede.
Wir haben es gerade auch entsprechend vernehmen können.
– Genau auf den Rechtsstaat, Herr Dr. Gauland, komme ich gleich zu sprechen.
Genau um den geht es nämlich hier. Den hat jedenfalls Ihr Redner komplett ausgeblendet;
denn es ist halb so dramatisch, wie es hier dargestellt wurde, aber auch nicht ganz so simpel, wie Sie es gerne haben möchten.
In der Tat: Der Bundestag hat im März 2013 ein Programm für 5 000 Menschen aus Syrien beschlossen. In der Folge haben nahezu alle Bundesländer entsprechende Länderprogramme erlassen. Voraussetzung dieser Länderprogramme war, dass jemand, der in Deutschland wohnhaft ist, die Bürgschaft, landläufig auch Verpflichtung genannt, für den Lebensunterhalt derjenigen, die aus humanitären Gründen nach Deutschland kommen, übernimmt.
Im März letzten Jahres hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Beitreibung dieser Forderungen für die sogenannten Altfälle – das sind diejenigen, die vor dem August 2016 aufgetreten sind, weil dann das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft getreten ist – zunächst einmal ausgesetzt. Der Grund war einfach – das ist rechtsstaatlich in Ordnung, Herr Dr. Gauland –, dass es offene Rechtsfragen gab und diese bei unseren höchsten Gerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht anhängig waren. Sie haben diese Urteile in Ihrem etwas dünnen Antrag sogar genannt. Aber offensichtlich haben Sie sie entweder nicht gelesen, oder Sie teilen nicht den Respekt vor den Urteilen höchster Gerichte in Deutschland,
weil Sie sonst einen solchen Antrag nicht stellen könnten,
in dem es heißt: Vollstreckungsmaßnahmen wieder in Gang setzen.
Ganz so einfach ist es eben nicht; denn das Bundesverwaltungsgericht und vorher das höchste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen haben eben atypische Fälle festgestellt. Wenn Sie etwas kritisieren wollen, dann können Sie kritisieren, dass bei den Ländern verwaltungstechnisch vielleicht nicht alles hundertprozentig so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen, wie wir im Nachhinein wissen. Aber jedenfalls ist es in den Fällen, in denen beispielsweise die Leistungsfähigkeit der Bürgen nicht oder nicht umfassend geprüft wurde, nicht möglich, die Beitreibung, die Zwangsvollstreckung wieder einzusetzen.
Bei einer größeren Gruppe von Fällen stellt sich die Frage: Wie lange haften die Bürgen für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge, die wir aus humanitären Gründen aufgenommen haben? Da geht es insbesondere um die Frage des sogenannten Rechtskreiswechsels. Also, wenn der Flüchtling hier ankommt und einen Asylantrag stellt und tatsächlich, was bei den meisten Syrern der Fall war, einen Asylschutz gewährt bekommt, dann ist die Frage: Wie lange können wir aus den Bürgschaften, aus den Verpflichtungen, Forderungen geltend machen bzw. vollstrecken? Auch da haben die Gerichte gesagt: Dies geht eben nur, wenn vorher eine entsprechende Aufklärung und eine entsprechende Orientierung durch die Behörden stattgefunden hat. – Das hat es in der Tat nicht in allen Fällen gegeben.
Da müssen wir, rechtsstaatlich vorgegeben, Ermessen ausüben und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze anwenden. Das tun wir. Das tut auch die Bundesregierung. Das wird sie auch in den nächsten Wochen und Monaten tun, indem sie neue Weisungen an die entsprechenden Behörden, insbesondere die Jobcenter, dahin gehend erlassen wird, wie dieses Ermessen auszuüben ist. Die Fallgruppen habe ich Ihnen gerade genannt. In allen anderen Fällen, in denen wir diese atypischen Fälle nicht haben, in denen die Gerichte nicht festgestellt haben, dass wir Forderungen niederschlagen müssen, werden diese selbstverständlich weiterhin erhoben werden. Das ist in unserem Rechtsstaat auch völlig in Ordnung.
Insofern ist alles, was Sie hier gesagt haben, nicht halb so dramatisch, wie es dargestellt wurde, sondern einfach ein rechtsstaatlicher Vorgang. Die Gerichte entscheiden. Die Bundesregierung setzt so lange die Maßnahmen aus. Wenn dann die Gerichte entschieden haben, werden die Forderungen, so sie denn beitreibbar sind, das heißt rechtmäßig festsetzbar sind, tatsächlich beigetrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei dem Programm hier im Bundestag, zu dem wir nach wie vor stehen, und bei vielen Länderprogrammen Mitgefühl und Hilfsbereitschaft gezeigt. Lassen Sie uns das, was wir mit Mitgefühl und Hilfsbereitschaft begonnen haben, nicht mit Stammtischgerede beenden.
Herzlichen Dank.