Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ist eine Lösung zwischen Bund und Ländern im Streit um die Bürgschaften für Geflüchtete aus Syrien gefunden worden. Das ist gut so.
Herzlichen Dank an Minister Heil, dem diese Einigung gelungen ist!
Menschen, die Kriegsflüchtlingen mit Bürgschaften einen sicheren und legalen Weg nach Deutschland ermöglicht haben und dies in dem guten Glauben getan haben, nur für einen überschaubaren Zeitraum als Bürgen herangezogen werden zu können, erhalten jetzt endlich Klarheit.
Werfen wir einen Blick zurück. In Syrien tobt seit 2011 ein schrecklicher Krieg, der unzählige Opfer auch unter der Zivilbevölkerung forderte und fordert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Deutschland nicht tatenlos zugeschaut.
Nein, der Bund und 15 Bundesländer – einzige Ausnahme: Bayern – haben spontan humanitäre Hilfe geleistet und Programme zur Aufnahme von Syrern, die Verwandte in Deutschland haben, aufgelegt. Über 20 000 Menschen konnten so aus den Kriegsgebieten in Syrien legal nach Deutschland einreisen. Sie fanden Rettung und Schutz in Deutschland. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist großartig.
Viele Menschen in unserem Land haben den Krieg in Syrien verfolgt, und für sie war klar: Wir helfen.
Viele übernahmen im Rahmen der Hilfsprogramme spontan Bürgschaften, um Menschen aus Syrien die Einreise zu ermöglichen. Sie kümmerten sich und trugen so maßgeblich zur Integration vieler Kriegsflüchtlinge hier bei uns in Deutschland bei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass ich in einem Land lebe, in dem so etwas möglich ist.
Ich danke allen, die zu dieser großartigen Hilfe bereit waren.
Leider war bis 2016 nicht klar, wie die finanziellen Verpflichtungen für Bürgen genau aussehen. Voraussetzung für die Einreise der Flüchtlinge war die Abgabe einer Bürgschaft durch Verwandte oder Dritte, die zur Erstattung staatlicher Sozialleistungen verpflichtete. Über die Reichweite dieser Bürgschaften waren die Betroffenen oftmals, wie wir schon gehört haben, im Unklaren, oder es waren falsche Informationen über die zeitliche Dauer der Verpflichtungen im Umlauf.
Als Jobcenter und Sozialämter ihre Erstattungsforderungen an die Bürgen verschickten, lagen die Summen teils im fünfstelligen Bereich. So sollte zum Beispiel ein 80-jähriger Mann aus Niedersachsen 80 000 Euro an das Jobcenter Uelzen zahlen.
Er hatte 2014 für vier Geflüchtete aus Syrien gebürgt. Dabei wurde ihm zum Zeitpunkt der Verpflichtungserklärungen mitgeteilt, dass seine Bürgschaft mit Erteilung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung enden würde. Dem war dann aber nicht so.
Dieser Mann hat aus gutem Glauben gehandelt. Das erkannte auch das Verwaltungsgericht in Lüneburg an. Es stellte die Unwirksamkeit seiner Verpflichtungserklärungen fest, ebenso wie einige Gerichte dies in ähnlichen Fällen taten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD.
Trotzdem blieben für viele Bürgen weiter Unsicherheiten. Die Bundesregierung hat sich daraufhin mit den Ländern zusammengesetzt, um eine gute und einheitliche Lösung zu finden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gelungen.
Bund und Länder übernehmen nun in den betroffenen Fällen hälftig die Kosten. Zudem gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Jobcentern einheitliche Ermessenskriterien zur Überprüfung einzelner Bescheide an die Hand.
Dies ist eine solide Lösung, die vielen Bürgen, die sich auf vermeintlich korrekte Aussagen verlassen haben, helfen wird, und es ist ein Zeichen der Solidarität und der Anerkennung für die Hilfsbereitschaft, die wir in unserer Gesellschaft gegenüber Kriegsflüchtlingen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab.