Sehr geehrte Frau Ministerin, ich darf noch einmal auf das Unterhaltsvorschussgesetz zurückkommen, das Sie vorhin bereits angesprochen haben. Wir haben seinen Geltungsbereich in der letzten Legislaturperiode bis zum 18. Lebensjahr ausweiten können. Das war sicher der richtige Weg. Gleichzeitig stellen wir aber mittlerweile fest, dass die Rückholquote der verauslagten Gelder in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist.
Gibt es im Familienministerium Erkenntnisse, woran das liegt – Privatinsolvenzen der betroffenen Unterhaltspflichtigen können es in der jetzigen Zeit eigentlich weniger sein –, und gibt es Bestrebungen, die Rückholquote in den nächsten Jahren zu verbessern?