Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir hatten vorhin die Themen: Starke-Familien-Gesetz, Nutzungsquoten, Kinderzuschlagreform. Der zweite Pfeiler des Starke-Familien-Gesetzes ist ja eine Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes, was anders gelagert ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 geurteilt, dass ein Mindestmaß an Teilhabe gewährleistet sein muss. Daraufhin erfand eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat – wir waren daran nicht beteiligt – das BuT, um das zu gewährleisten. Jetzt sind die Nutzungsquoten im BuT häufig weit unter einem Drittel: bei der Lernförderung 8 Prozent, bei der Schülerbeförderung 20 Prozent, beim Mittagessen inzwischen unter 30 Prozent. Das ist ja ziemlich desaströs. Teilen Sie die Einschätzung, dass das BuT selbst damit verfassungswidrig ist? Denn das Existenzminimum eines Kindes – und das ist integraler Bestandteil – wird überhaupt nicht gewährleistet, wenn eine übergroße Mehrheit – teilweise über 90 Prozent der Berechtigten – das BuT gar nicht in Anspruch nimmt oder nicht in Anspruch nehmen kann, weil es zu kompliziert, bürokratisch und schwierig ist?