Es geht konkret um die Inobhutnahmen, die unberechtigt waren, wie sich im Nachhinein herausstellte. Wir haben schon landes- und kommunalweit herauszufinden versucht, wer dafür zuständig ist. Die Zuständigkeiten gehen immer an die Landräte usw. usf. Die Quintessenz all dieser Gespräche, auch mit Betroffenen, ist, dass es überhaupt gar keine einheitliche Vorgehensweise gibt und dass diese Anhörungen sehr häufig ausfallen. Das nur zur Klarifizierung.
Das andere ist: Ich möchte diesen Zeitrahmen für das, was Sie mit „Da ist etwas im Schwunge“ angekündigt haben, etwas konkreter fassen können. Welchen konkreten Zeitrahmen setzen Sie dafür an? – Vielen Dank.