Wir haben im Kinder- und Jugendhilferecht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, mit dem schon in der vergangenen Legislatur begonnen wurde. Im November des letzten Jahres haben wir einen neuen Beteiligungsprozess aufgesetzt. Wir werden uns ein Jahr dafür Zeit nehmen und die Ergebnisse – wir haben eine sehr umfangreiche Beteiligung von Praktikern, von Wissenschaftlern, von Menschen, die auch in den Jugendämtern arbeiten – als Basis für das Gesetzgebungsverfahren nutzen. Wie gesagt, da wird das Thema Pflegekinderwesen, aber auch die Frage des Kinderschutzes und Kindeswohls eine ganz wesentliche Rolle spielen. Diese Dinge werden dort auch berücksichtigt. Wir werden dann im nächsten Jahr in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen.