Das Thema „Frauen in Führungspositionen“ ist in unserem Ministerium ja grundsätzlich im Bereich der Gleichstellung ein sehr wichtiges Schwerpunktthema. 2015 ist das Führungspositionen-Gleichberechtigungsgesetz mit einer Quote in den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen erlassen worden. Seit der Einführung dieses Gesetzes gilt die Quote von 30 Prozent. Wir sehen, dass die Realität in den Vorständen der Unternehmen anders ist. Das gilt auch für die Gesundheitsunternehmen. In Deutschland liegt der Anteil von Frauen in den Vorständen bei 6 Prozent. Männer sind zu 94 Prozent vertreten. Das gilt für alle großen Unternehmen in der Gesundheitsbranche und in vielen anderen auch.
Wir erachten es für sehr nötig, dass in allen Bereichen, im Übrigen auch in den Bundesbehörden, das Thema „Frauen in Führungspositionen“ stärker angegangen wird. Wir werden zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ eine entsprechende Änderung im Handelsgesetzbuch für die Unternehmen, aber auch im Bundesgleichstellungsgesetz voranbringen. Selbstverständlich unterstütze ich das Bemühen, auch im Gesundheitsbereich mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Das ist eine zeitgemäße Frage. Dabei geht es darum, die gesamtgesellschaftliche Realität abzubilden und unterschiedliche Positionen einzubeziehen.