Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Fahrverbote, die gerichtlich ergangen sind, haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Grenzwerte, die seit über zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gelten, in den Mittelpunkt der Debatte gerückt ist. Es ist so, dass viele Menschen darauf vertraut haben, einen Diesel zu kaufen, der sauber ist, der umweltgerecht ist, aber feststellen mussten, dass hier geschummelt und gemogelt worden ist, dass laut Laborwerten sechsmal weniger NO x ausgestoßen wird als in der Realität.
Deswegen ist es wichtig, dass wir nun die Voraussetzungen für Nachrüstungen schaffen, auch weil viele Menschen es sich nicht leisten können, sich einen neuen Diesel zu kaufen, weil sie das Geld dafür einfach nicht haben.
Deswegen ist es gut, dass das Verkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass Nachrüstungen möglich sind, dass das jetzt schnell passiert. Wir tragen heute mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dafür Sorge, dass diejenigen, die nachrüsten, nicht von Fahrverboten betroffen sind. Das ist der Kern der heute vorliegenden Regelung.
Der Grenzwert von 40 Mikrogramm wird nicht verändert; auch das ist zu betonen. Es geht darum, im Einklang mit der EU-Kommission, die diese Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geprüft hat, im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil, auch im Einklang mit dem, was das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden hat, zu sagen: Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht abzusehen ist, dass die Grenzwerte durch die Nutzung anderer Mittel sehr bald eingehalten werden können.