Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in der Verkehrspolitik zwei Dinge, die für die beiden Regierungsfraktionen, aber auch für die gesamte Bundesregierung im Vordergrund stehen. Das ist die Einhaltung der Luftgrenzwerte – selbstverständlich – unter gleichzeitiger Beachtung der individuellen Mobilität unserer Bevölkerung. Beides ist, auch wenn die Debatte vorher und die Debatte jetzt das Gegenteil widerspiegeln wollen, kein Widerspruch.
Ich denke, wir haben in den letzten beiden Jahren erfolgreich bewiesen, dass beides zusammen geht, und zwar ohne sofort in die Schatulle der Fahrverbote greifen zu müssen. Warum? Im Jahr 2016 haben 90 Städte in der Republik die Luftgrenzwerte gerissen. Ende 2018 waren es nach den Zahlen, die uns bis dato vorliegen, noch 35 Städte. Von 90 Städten auf 35,
und das alles ohne Fahrverbote, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern durch intelligentes Steuern
und intelligentes Setzen von Anreizen in den Städten, die Probleme mit ihrer Luft haben. Das „Sofortprogramm Saubere Luft“ ist mehrfach erwähnt worden. Es gibt aber noch sehr viel mehr, was immer gerne vergessen wird. Ich erlaube mir, das heute einmal vorzutragen: die Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“, das Förderprogramm für Elektromobilität aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV aus dem Bundesumweltministerium, die Förderrichtlinie zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Es ist nicht nur das „Sofortprogramm Saubere Luft“, sondern es ist ein Konglomerat von intelligenten Förder- und Anreizmaßnahmen, die in zwei Jahren die Reduktion von 90 auf 35 Städte geschafft haben. Das ist ein Erfolg dieser Regierungsfraktionen und der Bundesregierung.
Der nächste Baustein, den wir neben diesen Programmen gelegt haben, ist die soeben beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch eine intelligente Maßnahme. Warum? Weil sich Städte auf den Weg gemacht haben für eine bessere Luft. Weil sich Städte auf den Weg gemacht haben, genau diese Förderung in Anspruch zu nehmen, und die Grenzwerte jetzt nur noch knapp reißen. Da ist es nicht nur nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig, ein Fahrverbot zu verhängen, sondern vermutlich auch schon bei Einschaltung des gesunden Menschenverstandes unverhältnismäßig, ein Fahrverbot zu verhängen. Deswegen ist die soeben beschlossene Änderung wiederum ein guter Bestandteil einer intelligenten Politik für bessere Luft.
Dann gibt es bedauerlicherweise zwei Städte, die sich bei diesem Thema ein bisschen vom Acker gemacht haben: Die eine ist Stuttgart – politisch motiviertes Fahrverbot, klar –, und die andere ist Hamburg – auch politisch motiviertes Fahrverbot, ganz besonders intelligent, an zwei Straßenzügen. Wenn man sich die Messwerte im Vergleich vor dem Fahrverbot und nach dem Fahrverbot an diesen beiden Straßenzügen anschaut, erkennt man die exakt gleichen Messwerte. Das zeigt: Fahrverbot ist nicht intelligent. Fahrverbot ist eine einfache Lösung, die Leute aussperrt, die Städte sterben lässt,
den Handwerkern das Leben schwer macht, aber es schafft keine bessere Luft.
Es ist schade, dass wir uns heute mit dem StVG befassen müssen. Warum? Weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir auf einem sehr, sehr guten Weg sind und künftig nicht mehr über neue Fahrverbote reden müssen. Da es sie nun aber bedauerlicherweise gibt – politisch motiviert –, legen wir einen Gesetzentwurf vor, den ich durchaus für intelligent – der Kollege Storjohann hat „schlau“ gesagt – halte. Warum? Er sieht einen ausgesprochen niedrigschwelligen Eingriff bei der Überwachung von Fahrverboten vor, wenn es denn Kommunen gibt, die sie immer noch verhängen wollen. Er ist niedrigschwellig, die Überwachung nicht flächendeckend, nur stichprobenartig, sie funktioniert, funktioniert im Abgleich der Daten mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Die Überwachung funktioniert auch deswegen – dafür haben wir übrigens die Sachverständigenanhörung im Ausschuss gemacht –, weil es sogenannte Whitelists geben wird, auf denen steht, wer trotzdem einfahren darf, auch wenn er eigentlich unter das Fahrverbot fiele. All das lässt sich in einer digitalen verkehrspolitischen Welt selbstverständlich regeln.
Uns ist es wichtig, dass wir den Kommunen, die sich nicht anders als mit einem Fahrverbot zu helfen wissen, die Möglichkeit eines ganz niedrigschwelligen Eingriffs an die Hand geben, um dieses Fahrverbot zu überwachen. Unser Fokus liegt aber nicht auf der Überwachung bzw. Verhängung von Fahrverboten, sondern darauf, weiter den Weg zu beschreiten, den wir in den letzten zwei Jahren schon beschritten haben: für bessere Luft in unseren Städten bei gleichbleibend hoher Mobilität für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Vielen Dank.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich zu Protokoll, dass mehrere Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung eingereicht wurden.1 Anlagen 4 und 5
Wir kommen nun zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/8248, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/6334 und 19/6926 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Gesetzentwurf gegen die Stimmen sämtlicher Oppositionsfraktionen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen in zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen?
– Das Problem besteht darin: Nur wenn das Präsidium sich einig ist, können wir das Ergebnis feststellen. Wir sind uns mit 2 : 1-Stimmen uneinig. Deshalb müssen wir jetzt einen Hammelsprung durchführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Hammelsprung“ bedeutet, dass Sie alle den Saal verlassen und nur durch eine der drei Türen auf der gegenüberliegenden Seite, über denen entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ steht, wieder in den Saal hereinkommen können.
Verlassen Sie jetzt also bitte den Saal. Wer nicht draußen ist und nicht hineinkommen kann, nimmt an der Abstimmung nicht teil; so einfach ist das. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, ich verstehe das Problem, aber ich darf Sie trotzdem bitten, den Saal zu verlassen und durch eine der Türen wieder reinzukommen. – Ich könnte jetzt sagen, dass wir mit der Abstimmung beginnen. Dann würden die Türen geschlossen, und diejenigen, die sich noch im Saal befinden, blieben dann auch im Saal. Das mache ich aber nicht. Es wäre trotzdem nett, wenn Sie den Saal jetzt wirklich verlassen würden. Und keine Sorge: Es wird ausreichend Zeit sein, an der Abstimmung teilzunehmen.
Während die Kolleginnen und Kollegen den Saal verlassen, möchte ich für die Zuschauerinnen und Zuschauer erläutern, was gerade passiert: Da keine eindeutige Mehrheitsentscheidung vom Präsidium getroffen werden konnte, muss Klarheit jetzt dadurch herbeigeführt werden, dass alle Abgeordneten den Saal verlassen und dann durch eine der drei Türen, über denen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ steht, wieder in den Saal hereinkommen. Alle anderen Türen werden verschlossen. Es wird dann gezählt, wie viele Abgeordnete durch die jeweiligen Türen gegangen sind. Diejenigen, die in den Saal hereingekommen sind, können ihn bis zum Ende der Abstimmung auch nicht mehr verlassen, um erneut in den Saal zu kommen und damit doppelt abzustimmen. Sie können also bis zum Schluss der Abstimmung nicht wieder raus aus dem Saal.
Das nennt man „Hammelsprung“ – nicht, weil man glaubt, dass die Abgeordneten Hammel wären, sondern weil es sich über mehr als 100 Jahre hinweg so eingebürgert hat.
Ich bitte jetzt die Saaldienerinnen und Saaldiener, die Türen zu schließen und mit der Abstimmung zu beginnen.
Ich frage auch in Richtung Lobby: Ist noch einer der Kollegen oder eine der Kolleginnen außerhalb des Saales, der bzw. die an der Abstimmung teilnehmen möchte? Wenn ja, möge er oder sie jetzt bitte durch die Tür gehen.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer an den Türen signalisieren, dass die Abstimmung zu Ende ist. – Dann schließen Sie bitte die Türen. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, mir das Ergebnis zu übermitteln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung durch Auszählung bekannt – das ist noch einmal gut gegangen –: abgegebene Stimmen 447. Mit Ja haben gestimmt 249, mit Nein haben gestimmt 198, Enthaltungen 0. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Tja, Glück gehabt. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/8337. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Entschließungsantrag gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/8338. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Entschließungsantrag ebenfalls gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.