Herr Kollege Amthor, Sie sind nicht der erste Redner, der auf die Definitionsfrage eingeht, aber nicht alle Redner sind so freundlich, eine Nachfrage zuzulassen. – Ich will zunächst darauf hinweisen, dass Sie in anderen Bereichen, bei der Rente und den Löhnen, sofort in der Lage sind, zu definieren, wer Ostdeutscher ist.
Nur bezogen auf die Spitzenfunktionen führen Sie hier die Debatte an, dass das nicht möglich wäre.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie den letzten, zumindest mir bekannten, Runderlass des Bundesinnenministeriums zur Untersetzung des Artikels 36 kennen, in dem die Bundesregierung selbst eine Definition vornimmt, wer, um Artikel 36 gerecht zu werden, ein Ostdeutscher ist. Zeigt der Runderlass des Bundesinnenministeriums das gleiche grundgesetzwidrige Agieren, das Sie uns unterstellen? Die Definition seitens der Bundesregierung gründet sich auf den Wohnort. Wenn es der Wohnort nicht klärt – das ist der Vorschlag von vorhin –, dann sollen die Personen das selbst definieren. – Ist das nicht ein praktikabler Vorschlag? Warum setzen Sie den nicht um?