Frau Kollegin Zimmermann, die Regelungen bezüglich der Refinanzierung sind zum 1. Januar in Kraft getreten. Insofern würde ein Arbeitgeber, der nach Tarif bezahlt, entsprechend refinanziert werden, wenn es entsprechende Vereinbarungen zwischen den Mitarbeitern und dem Arbeitgeber gibt. Wir reden gleichzeitig darüber, wie wir das – das gilt insbesondere in der Altenpflege, einem Bereich, den wir sehr eng und sehr intensiv zusammen mit den Kollegen aus dem Arbeitsministerium angehen – möglicherweise durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder über Mindestlöhne regeln können.
Unsere Eins-a-Lösung wäre, durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung regelhaft zu einer besseren Bezahlung zu kommen. Gleichwohl will ich auf eines hinweisen: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege müssen, wenn ich es so formulieren darf, schnell verstehen, dass sie sich gegenüber ihren Pflegekräften an bestimmten Stellen anders verhalten müssen.