Zum Ersten, Frau Kollegin, halte ich gemeinsam mit Ihnen es für ein wichtiges Signal gerade an Auszubildende, dass wir seit dem 1. Januar nirgendwo in Deutschland mehr eine Schulgeldpflicht in der Pflege und regelhafte Ausbildungsvergütungen im ersten Jahr von über 1 000 Euro haben. Das kann sich, glaube ich, im Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen durchaus sehen lassen.
Ich bin bei Ihnen: In der Krankenpflege haben wir in aller Regel auch Tarifverträge, in den allermeisten Bereichen jedenfalls. In der Altenpflege ist das nicht so umfänglich gegeben. Deswegen ist der Mindestlohn erst mal die erste wichtige Maßnahme. Ich sage noch mal: Er bringt eine enorme Erhöhung mit sich, und zum ersten Mal gibt es einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte. Das ist qualitativ ein wichtiger Schritt nach vorne. Das gilt auch für die Debatte über einen möglicherweise allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.
Entscheidend ist aber schon – und ich hoffe, da sind wir uns auch einig –, dass ein solcher möglicherweise für allgemeinverbindlich zu erklärender Tarifvertrag auch hinreichend große Bereiche in der Pflege abdeckt, um ihn anschließend für allgemeinverbindlich erklären zu können. Ich will das mal so formulieren: Ich bin mir bei der Zahl der Partner, die gerade über den Tarifvertrag verhandeln, nicht sicher, ob dadurch schon sichergestellt werden kann, dass der Tarifvertrag eine hinreichend große Breite und Verankerung hat und genug Pflegekräfte überhaupt umfasst, um ihn anschließend für allgemeinverbindlich erklären zu können. Stand heute bin ich mir da noch nicht sicher. Aber wir warten jetzt mal ab, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer dort zu einem Ergebnis kommen.