Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, zumindest in einem Punkt können wir uns am Ende der Debatte einig sein – das haben die Grünen gesagt –: Ja, ein soziales Ungleichgewicht innerhalb der Europäischen Union ist durchaus dazu geeignet, den Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu gefährden.
Jenseits dieser Erkenntnis fordern Sie mit Ihrem Antrag aus unserer Sicht – das haben wir deutlich gemacht – zuallererst Widerspruch heraus. Denn aus unserer Sicht wird darin ein inkohärentes Bild der europäischen Sozialpolitik gezeichnet, außerdem gehen Sie aus meiner Sicht von einer völlig inkohärenten Auslegung des europäischen Unionsrechts aus.
Aber zunächst zu der Frage: Wie macht man in Europa eine gute Sozialpolitik? Sie verweisen in Ihrem Antrag auf die Finanzkrise und auf die Lehre, die man aus der Finanz- und Währungskrise ziehen müsste. Das ist sicherlich der richtige Ausgangspunkt, aber Sie ziehen daraus die völlig falschen Rückschlüsse. Sie sagen, das Ziel müsse mehr Umverteilung, mehr staatliche Leistungen und das soziale Füllhorn sein. Wir können Ihnen sagen: Das ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz.
Denn immer mehr soziale Verteilung im Rahmen der Sozialpolitik in Europa bekämpft in aller Regel nur die Symptome und nicht die Ursachen. Eine gute Sozialpolitik ist eine Politik, die bei der Bekämpfung der Ursachen ansetzt. Das tut man mit einer vernünftigen Wirtschaftspolitik. Uns muss es im Wesentlichen darum gehen, nicht auf mehr soziale Verteilung zu setzen, sondern auf solide Finanzen, auf eine Förderung von Investitionen, auf Reformen und Wachstum sowie auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten.
Man kann sagen: Europaverdrossenheit löst man nicht durch Sozialgeschenke; ganz im Gegenteil.
All diese Vorschläge, die hier auf dem Tisch liegen – europäischer Mindestlohn, weitere Verschärfung der Entsenderichtlinie oder auch eine ausgreifende Diskussion über eine europäische Arbeitslosenversicherung –, untergraben geradezu die Subsidiarität und das Prinzip der Eigenverantwortung. Wir lassen uns nicht von Sozialromantik leiten, sondern von Subsidiarität und Eigenverantwortung; das ist unser Konzept.
Wir wollen eine Politik, die nicht Arbeitslosigkeit fördert, sondern Arbeit. Wir setzen auf ein System von Subsidiarität, Eigenverantwortung und Haftung. So geht eine kohärente Sozialpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jenseits dieser groben Fehlvorstellung, wie man Sozialpolitik in Europa macht, will ich auch darauf hinweisen, dass ich in keiner Weise damit einverstanden bin, wie Sie die europäischen Verträge in rechtlicher Hinsicht auslegen. Das tun Sie nämlich viel zu extensiv, viel zu weitgehend, und Sie wollen dann auch noch Leistungsrechte aus der Grundrechtecharta konstruieren. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das ist unionsrechtlich einfach schief. Schauen wir uns einmal an, welche Kompetenzen die Europäische Union hat. Ich zitiere aus Ihrem Antrag, wie Sie diese ganzen Sozialgeschenke kompetenziell begründen wollen:
Gemäß den Artikeln 9, 151 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union und in vielen weiteren Artikeln
– man merke auf: in vielen weiteren Artikeln –
in diesem Vertrag hat die EU die Möglichkeit, dies mit verschiedenen Maßnahmen … umzusetzen.
Ich sage Ihnen eines: Das, was Sie hier in der Auslegung von Unionsrecht produzieren, ist ein Wünsch-dir-Was und nicht das, was wir unter dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung verstehen. So läuft nämlich die Europäische Union. Für uns ist hinsichtlich der Kompetenzen wichtig: Die Sozialpolitik ist und bleibt ein Reservat der Nationalstaaten. Das soll im Kern auch so bleiben. Das ist die richtige Auslegung des Geistes der europäischen Verträge zur Sozialpolitik.
Ich möchte auch davor warnen – das klingt ja immer toll –, die europäische Grundrechtecharta zu sozialen Leistungsrechten auszulegen. Wozu soll das führen? Sie sagen: Die Grundrechtecharta und die Versprechen der Grundrechte, die sozialen Leistungsrechte sollen vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sein. Ich kann Ihnen sagen: Das ist doch eine offensichtlich falsche Vorstellung. Wenn abstrakte Grundrechte von einem Gericht konkretisiert werden sollen und nicht vom Gesetzgeber, dann beschneiden Sie sich selbst. Wie man soziale Grundrechte auslegt, ist vor allem Aufgabe des Gesetzgebers, und die werden wir wahrnehmen. Wir werden sie nicht sozusagen losgelöst in Europa wahrnehmen, sondern zuallererst hier. Das ist auch die Antwort, die die anderen europäischen Länder brauchen: Reformen, kohärente Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik im Rahmen der nationalen Möglichkeiten. Nur so kann ein wettbewerbsfähiges Europa gelingen, nicht durch Ihre Sozialgeschenke. Wir treten dem entgegen. Wir setzen auf Eigenverantwortung. Das ist unser Prinzip für ein sicheres und starkes Europa.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/8287 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ein kleiner Hinweis an die interfraktionellen Versammlungen auf beiden Seiten des Saales: Wir haben jetzt noch elf Abstimmungen vorzunehmen. Helfen Sie uns als Sitzungsvorstand bitte, die Abstimmungsergebnisse zweifelsfrei festzustellen, das heißt, sie ihren Fraktionen zuzuordnen.