Unsere neuen Regelungen und Ergänzen des § 219a haben ja geradezu den Sinn, dass Frauen darüber informiert sind, wann und wo die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs besteht.
Die Frage der Hebammen ist ein ganz anderes Kapitel, mit dem wir uns ja auch sehr, sehr intensiv beschäftigen. Insofern glaube ich, dass wir durch unsere Regelung die Situation eher verbessern, als dass wir sie verschlechtern.