Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben jetzt gerade erläutert, Sie wollen das Innovationsprinzip neben das Vorsorgeprinzip stellen, und beziehen sich in Ihrem Antrag darauf, dass dieses Innovationsprinzip auf europäischer Ebene bereits verankert sei.
Ich möchte Sie jetzt fragen: Wie können Sie das denn belegen? Bislang gibt es keinen einzigen Punkt, an dem dieses Innovationsprinzip tatsächlich verankert ist. Es gibt auf der europäischen Ebene einen Streit darüber, ob man das in einem Forschungsprogramm bei den Erwägungsgründen erwähnen möchte oder nicht, wohingegen das Vorsorgeprinzip tatsächlich primärrechtlich und sekundärrechtlich – sozusagen mit Verfassungsrang – verankert ist. Deshalb möchte ich Sie fragen, woher Sie diese Aussage nehmen, dass das bereits verankert ist.
Sie haben schon vor Jahren mit einem „Bedenken second“-Prinzip Wahlkampf gemacht. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das jetzt „Innovation first. Bedenken second“ bedeutet? Sind Sie der Auffassung, dass der Schutz des Menschen – insbesondere auch der Kinder – und der Umwelt die Regulierung von neuen Technologien nicht rechtfertigt?