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98. Sitzung
Donnerstag, 9. Mai 201919. Wahlperiode, 98. SitzungAussetzung des Ausstiegs aus der Kohle­verstromung bis alternative Energien grundlastfähig sind und jederzeit bedarfsgerecht eingespeist werden können
1 VermerkReaktionswert: ruhig135 Wörter Im Protokoll lesen

Herr Lämmel, meine erste Frage: Haben Sie schon mal was davon gehört, dass Anlagen, auch Kohlekraftwerke, wie zum Beispiel das in Bremen-Farge oder in Niederaußem, nach einem bestimmten Zeitpunkt abgeschrieben sind und die vom Grundgesetz vorgesehene Entschädigungspflicht im Falle von Enteignung dann nicht mehr zieht? Sie können das in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen.

Zweite Frage. Sie haben von der Enteignung von Aktionären gesprochen. Ich habe mir mal die letzten Tage aus anderem Anlass den Aktienkurs von RWE über die letzten 15 Jahre angesehen. Der Wert der Aktien hat sich mehr als halbiert. Können Sie mal beantworten, wer die Städte und Kommunen, BlackRock, die Kleinsparer, die Sie erwähnt haben, um mehr als die Hälfte ihres Vermögens enteignet hat? Wer trägt dafür die Verantwortung? Das sollten Sie sagen, bevor Sie dabei auf die Grünen verweisen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN

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