Meine Damen und Herren, mir wurde zugetragen, ich wäre gerade vom Kollegen Post vermisst worden. Jetzt bin ich wieder da. Wo ist der Kollege Post?
So kann das gehen. Er ist geflüchtet.
Meine Damen und Herren, was sich am heutigen Abend wie Lobbypolitik für Rechtsanwälte anhört, ist keine. Wir reden heute über die Notwendigkeit, die seit etwa sechs Jahren nicht erhöhten Gebühren für Rechtsanwälte angemessen zu erhöhen, und zwar nicht die Gebühren für Großverdiener unter Rechtsanwälten, die hohe Stundensätze abrechnen können, sondern die für die Kollegen, die auf Grundlage des RVG, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, liquidieren müssen. Diese Kollegen sind es, die als Organe der Rechtspflege der breiten Masse unserer Bürger den Zugang zum Recht erst ermöglichen. Es geht also um nichts weniger als um die Sicherstellung der Versorgung mit Rechtsanwaltsdienstleistungen in der Fläche unserer Republik.
Wir Rechtsanwälte sind eine der Säulen des Rechtsstaats. Ohne eine tüchtige Anwaltschaft, die auskömmlich finanziert ist, ist es dem Bürger schwer bis unmöglich, seine Rechte wahrzunehmen oder durchzusetzen. Es sollte daher der Politik ein wichtiges Anliegen sein, für die Rechtsanwälte gute strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Doch die Große Koalition kocht da eher auf Sparflamme, Frau Dilcher, und es hat zumindest den Anschein, als würden uns Rechtsanwälten bei der Berufsausübung mehr und mehr Steine in den Weg gelegt; denn es häufen sich die Angriffe gegen unseren, meinen Berufsstand. Nehmen Sie beispielsweise die Steuertransparenzrichtlinie der EU, womit nicht nur eine Abschreckung erfolgt, sondern unser gesamter Berufsstand nahezu kriminalisiert wird. Die Finanzminister der Länder wollen, wenn man das aufmerksam verfolgt, die Spitzeldienste, die die Anwälte offenbar zu leisten haben, auf Deutschland ausdehnen und damit das Mandatsgeheimnis Schritt für Schritt aushöhlen, um uns Rechtsanwälten, den Steuerberatern und den Wirtschaftsprüfern das Leben schwer zu machen.
Als wäre das nicht genug, wurden uns Anwälten mit dem sogenannten besonderen elektronischen Anwaltspostfach, abgekürzt beA, weitere Schwierigkeiten bereitet. Das beA ist unpraktisch, unsicher und teuer. Gleichwohl halten viele Anwälte das Anwaltspostfach für etwas Besonderes, nämlich für etwas besonders Schlechtes.
Nun der seit langem fehlende Blick auf die Anpassung der Vergütung. Wie dringend das ist, zeigen uns, wenn man sie saldiert, die Teuerungsraten in den letzten Jahren, die zu steigenden Kosten geführt haben. Bereits vor über einem Jahr, im April 2018 – Frau Dilcher hat es erwähnt –, hat die Bundesrechtsanwaltskammer in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein der Justizministerin ein ausgefeiltes Konzept zur Anpassung bzw. Erhöhung der Vergütung vorgelegt, was nach über sechs Jahren Nullrunden natürlich nicht unangemessen war. Der Bundesregierung freilich war das zunächst egal. Sie hat das Ansinnen erst ignoriert, und dann wurde es sechs Monate später – zwischenzeitlich ist nichts passiert – ohne Fristsetzung an die Länder gesandt. Das war nichts anderes als eine Aufforderung zur Nichtbehandlung, und so halten es die Länder bis heute. Denn bis heute liegen nicht alle Stellungnahmen der Länder vor. Beispielsweise ein grüner Justizsenator aus Hamburg – Frau Keul, hören Sie genau zu –, also ein Senator aus Ihrer Partei, verweigert immer noch jegliche Zuarbeit. Ich bin gespannt, wie Sie das gleich rechtfertigen wollen.
Meine Damen und Herren, die AfD sagt klipp und klar, dass eine Gebührenerhöhung für Rechtsanwälte dringlich ist und kurzfristig erfolgen muss. Neben einer linearen Erhöhung ist auch eine strukturelle Änderung vonnöten. Denken Sie zum Beispiel an die Terminsgebühr, die angepasst werden muss. Denken Sie zum Beispiel auch an die Erhöhung von Rahmengebühren im Sozialrecht. Und weil wir das Problem als dringend erkannt haben und uns sehr an einem funktionierenden Rechtsstaat gelegen ist, haben wir dieses Problem als Erste angepackt. Meine Zusage vom Parlamentarischen Abend bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 17. Januar hatten wir eingehalten und das Thema Ende Januar auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt.
Sechs Wochen später wurde die FDP wach und dachte: Mensch, das ist ja ein nettes Thema. Da pinseln wir auch einen Antrag zusammen. – So kam es dann zu dem peinlichen, erschreckend kurzen und blumigen Antrag, Herr Martens, mit dem Sie die Vorlage eines „konkreten Konzeptes“ von der Bundesregierung verlangen. Ich bin schon froh, dass Sie kein unkonkretes Konzept von der Bundesregierung verlangen. Man sieht also: Auch hier springt die FDP auf einen fahrenden Zug. Wären Sie, meine Damen und Herren von der FDP, ein Huhn, würden Sie gackern, wenn ein anderes Huhn ein Ei legt.
Eine Fraktion, die sich als Regierung im Wartestand betrachtet, teilweise – ich habe es heute Morgen erwähnt – ein Wurmfortsatz der Regierung ist und wohl noch Zugriff auf Mitarbeiter des Justizministeriums hat – in ihrer Freizeit selbstverständlich –, muss viel besser und viel mehr liefern. Wir von der AfD werden das in Kürze tun; denn für uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Solch schlampige, auf bloße Effekte ausgerichtete Arbeit wie die, die die FDP heute hier abgeliefert hat, ist peinlich. Das hilft weder dem Rechtsstaat noch den Rechtsanwälten. Rechtsanwälte, der Rechtsstaat und dieser Bundestag haben bessere Arbeit verdient, meine Damen und Herren von der FDP, als diese Schlamperei, die Sie uns hier unterbreitet haben.
Allerdings ist zuzugeben: Der Antrag nützt zwar nichts, aber er schadet auch nicht.
Deshalb werden wir uns enthalten und den Rechtsanwälten damit signalisieren, dass wir sie durchaus unterstützen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung dann auch langsam – –