Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag greift die FDP das Thema der Vergütung von Rechtsanwälten auf. Die Notwendigkeit zur Anpassung der Vergütungsordnung, die lineare Anpassung, wird hier allgemein auch nicht in Zweifel gezogen.
Die letzte Anpassung – im Jahr 2013 – wurde übrigens auch von liberalen Justizministern im Bund und in den Ländern mit verantwortet; daran sei hier einmal erinnert. Die Große Koalition hat sich bisher nicht an dieses Thema getraut, jedenfalls nicht mit sichtbaren Ergebnissen.
Davor fand die letzte lineare Anpassung der Rechtsanwaltsgebührenordnung 1994 statt. 19 Jahre warten, dann mindestens 6 Jahre warten, vielleicht werden es auch 7 oder 8 Jahre. Die jetzige Bundesjustizministerin jedenfalls wird das Thema garantiert nicht mehr erledigen. Das mutet an, als hätten die GroKo und die Bundesregierung irgendwo einen Stempel, auf dem steht: Wiedervorlage nach Sachbearbeiterwechsel.
Sie werden verstehen, dass wir eine solche Herangehensweise in diesem Bereich nicht akzeptieren wollen.
Die Berufsvertretungen der Rechtsanwälte – 165 000 Rechtsanwälte in Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein – haben sich schon im April 2018 an das BMJV gewandt und unter Vorlage eines sehr detaillierten Plans angemahnt, dass allein mit Blick auf die allgemeine Teuerungsrate etwas passieren muss. Es ist nichts passiert. Die Bundesregierung versteckt sich hinter den Länderjustizministern. Man weiß natürlich – das können Sie mir glauben; ich weiß das aus eigener Erfahrung –, dass die Länder sehr, sehr zurückhaltend sind, wenn es um Gebührenanhebungen geht,
sind sie doch diejenigen, die zahlen, wenn die Kosten für Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe steigen. Ich kenne beiden Seiten der Barrikade.
Da nützt es nichts, wenn sich beide gleichzeitig wegducken, meine Damen und Herren. Das ist die Garantie dafür, dass nichts passiert. Deswegen haben wir diesen Antrag hier eingebracht.
– Herr Brandner, das mit dem „peinlich“ würde ich gerade an Ihrer Stelle sehr, sehr vorsichtig handhaben.
Zu Beginn Ihrer Ausführungen habe ich noch gedacht: Guck mal an, der bringt ja zwei vernünftige Sätze zusammen. – Aber dann
war offensichtlich der aufgeschriebene Text zu Ende. Dann kam wieder nur jene billige Polemik, die wir von Ihnen so übersattsam gewohnt sind.
Sie haben es angesprochen: Die Frage der Vergütungssätze nach dem RVG ist auch eine Frage nach dem Zugang zum Recht, nach der Gewährleistung des Rechts in der Fläche.
Das betrifft diejenigen Anwälte, die eben nicht hohe Stundensätze, sondern nach dem RVG abrechnen. Diese Anwälte bearbeiten die Masse der Fälle: Scheidungen, Verkehrsunfälle, Streit mit dem Sozialamt, Mietstreitigkeiten, all diese Dinge, die in der Masse und im täglichen Leben der Bürger entscheidend sind für die Wahrnehmung des Rechtsstaates und sein Funktionieren. Deswegen glaube ich – das ist an die Große Koalition gerichtet –, dass es gefährlich und fahrlässig ist, die Wirkungen zu unterschätzen, die es hat, wenn man die Existenzsorgen, die finanziellen Ängste derjenigen, die in der Fläche den Zugang zum Recht gewährleisten, nicht wirklich ernst nimmt, meine Damen und Herren.
Wenn wir in unserem Antrag keine konkreten Zahlen benennen, dann geschieht dies nicht aus Schlampigkeit oder Nachlässigkeit
– auch nicht aus Faulheit –, sondern weil wir ganz einfach Spielräume nicht vorzeitig einengen wollen, die die Möglichkeit einer linearen wie auch strukturellen Anpassung bieten.
Wenn es dann heißt, das sei jetzt Klientelpolitik zugunsten der Rechtsanwälte, dann nehme ich das eher als Kompliment entgegen. Lassen Sie es mich so ausdrücken: Diejenigen, die sich von Berufs wegen mit Recht, mit Gesetz und dem Rechtsstaat befassen, kommen dann möglicherweise schneller als andere zu dem Ergebnis, dass dieser Rechtsstaat bei den Freien Demokraten ziemlich gut aufgehoben ist.