Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein starker Rechtsstaat braucht starke Rechtsanwälte. Gerade in der Rechtspflege sind Anwälte der Garant für den Zugang zum Recht, und der Zugang zum Recht wiederum ist für das Funktionieren und auch für die Akzeptanz unseres Rechtsstaates eine unabdingbare Voraussetzung. Deswegen ist es richtig, dass in der Verfassung der Zugang zum Recht garantiert ist.
Anwälte können aber nicht allein von hehren Zielen, nicht allein von honorigen Worten, die wir hier in Debatten des Deutschen Bundestages führen, und auch nicht allein von Luft und Liebe leben, sondern sie müssen wirtschaften.
Sie müssen sich und ihre Familien ernähren. Sie müssen ihren Kanzleibetrieb aufrechterhalten. Wenn man sich einmal anschaut, was in den letzten Jahren so passiert ist, wird man feststellen: Die Gehälter für die Mitarbeiter sind gestiegen, die Kosten für Strom, für Versicherungen und für Software sind gestiegen. Und was mit den Mieten in den letzten Jahren passiert ist, darüber lesen wir jeden Tag zur Genüge in der Zeitung. Deswegen ist es Zeit für eine Anpassung der Gebühren. Die letzte Gebührenanpassung ist im Jahre 2013 erfolgt. Das ist jetzt fast sechs Jahre her. Wir wollen eine fundierte und auch hochqualifizierte Rechtsberatung, und das spiegelt sich natürlich auch in den Gebühren wider. Sie muss letztlich durch diese gesichert werden. Deswegen ist diese Gebührenanpassung so notwendig.
Ein Punkt ist mir an dieser Stelle sehr wichtig: Es geht uns nicht allein um die Rechtsanwälte, die ihren Rechtsrat in den großen Städten, in den Ballungsgebieten, in den Metropolen anbieten, wo es aufgrund der Mandate vielfach möglich ist, nach Stundensätzen abzurechnen, sondern es geht uns vor allen Dingen darum, dass der Rechtsstaat auch in der Fläche funktioniert. Auch in den eher strukturschwachen Regionen und in den ländlichen Gebieten müssen Anwälte vor Ort sein. Auch dort muss die Rechtsberatung sichergestellt werden. Die Kostensteigerungen, die natürlich auch in diesen Regionen stattgefunden haben, haben aber dazu geführt, dass es dort wirklich sehr schwer geworden ist, als Anwalt wirtschaftlich zu arbeiten, da die Gebührensätze nicht angepasst worden sind. Das müssen wir im Blick behalten, um die Rechtsberatung auch in der Fläche sicherzustellen.
Es war daher gut, dass der DAV und die BRAK gemeinsam schon im Jahr 2018 einen Forderungskatalog vorgelegt haben, diesen an das BMJV weitergereicht und gesagt haben: Hier muss etwas passieren. – Dieser Forderungskatalog ist vom BMJV – das muss man ehrlicherweise sagen – ein bisschen dilatorisch behandelt worden. Er ist den Ländern zur Stellungnahme geschickt worden. Man hat aber keine Frist gesetzt,
was natürlich zur Folge hatte, dass die Länder sich ziemlich viel Zeit mit ihren Stellungnahmen gelassen haben. Bis Anfang des Jahres haben nur einige wenige Länder überhaupt Stellung zu diesem Forderungskatalog bezogen. Nachdem ein bisschen Druck auf den Kessel gegeben wurde, haben mittlerweile fast alle Länder ihre Stellungnahme abgegeben, bis auf ein Land; Frau Keul, die aus Hamburg kommt, spricht ja gleich noch. Sie kann da ja vielleicht noch ein bisschen Druck machen.
Fast alle Länder haben ihre Stellungnahme jetzt also abgegeben.
Wir haben das Thema im Rechtsausschuss aufgerufen. Man konnte feststellen: Alle Fraktionen sind sich in der Sache einig, sind sich einig, dass hier etwas geschehen muss.
Das heißt, das Ob steht, glaube ich, gar nicht mehr in Rede. Wir reden jetzt nur noch über das Was und Wie.
Herr Kollege Martens, bevor Sie an dieser Stelle frohlocken, sage ich: Man muss sich Ihren Antrag genauer anschauen.
Wir sind uns im Ziel einig: Wir wollen die Gebühren anheben. Aber Sie haben es sich mit Ihrem Antrag doch ein bisschen zu einfach gemacht. Sie fordern nämlich nur eine lineare Anpassung – dafür sind auch wir; das sage ich noch einmal –, doch zu strukturellen Reformen haben Sie nichts ausgeführt. BRAK und DAV haben in ihrem Forderungskatalog ja auch strukturelle Reformen vorgeschlagen. Die muss man natürlich, wenn man das seriös machen will, auch in den Blick nehmen.
Wir können ja nicht einfach sagen: Wir machen jetzt eine lineare Anpassung, und danach gucken wir uns mögliche strukturelle Änderungen an. – Das gehört natürlich zusammen. Und wenn man das in einem Antrag nicht zusammen anpackt, dann bleibt der Antrag Stückwerk. Zu den strukturellen Änderungen findet sich aber nichts in Ihrem Antrag. Das ist schwierig.
Der zweite Punkt, den man sich in der Tat kritisch anschauen muss, ist die von Ihnen vorgeschlagene Indexierung. Das klingt erst einmal gut. Man muss sich die Details aber sehr genau anschauen. Es gibt noch viele andere Berufsgruppen, die nach einer Gebührenordnung arbeiten, die ihre Honorare nicht frei bestimmen können.
Die fragen dann natürlich berechtigterweise: Was ist eigentlich mit meinen Gebühren? Müssen die nicht auch indexiert werden? Auch das muss man im Blick behalten.
Als Argument für eine Indexierung wird immer angebracht, dann müsste sich der Gesetzgeber nicht ständig damit befassen, und auch die Länder wären dann nicht ständig mit im Boot. Das klingt natürlich erst einmal einleuchtend. Dieses Argument lässt aber außen vor, dass wir, wenn wir eine solche Indexierung machen wollten, dafür mit den Ländern ins Gespräch kommen müssten. Die Länder werden – da muss man realistisch sein – natürlich keinen Blankoscheck ausfüllen. Die Länder wissen ja gar nicht, wie die Steigerungsraten in der Zukunft aussehen werden. Deswegen glaube ich, dass wir die Länder bei einer solchen Forderung nicht ins Boot bekommen.
Ein weiterer Punkt, der gegen eine Indexierung spricht: Es ist dann nicht mehr möglich, Gewichtungen vorzunehmen. In den letzten Jahren waren bestimmte Rechtsgebiete besonders nachgefragt. Tatsächliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Gebühren nicht mehr auskömmlich sind. Wenn man eine pauschale Indexierung vornimmt, werden – das kann man voraussehen – strukturelle Änderungen wahrscheinlich gar nicht mehr vorgenommen. Um uns diesen Spielraum, diese Flexibilität zu erhalten, sollten wir, glaube ich, sehr genau hinschauen und fragen, ob die Indexierung hier richtig ist.
Dazu, wie es in der Vergangenheit gelaufen ist, will ich aber sagen: Die Zeiträume zwischen den Gebührenanpassungen waren, glaube ich, zu lang. Seit der letzten Anpassung sind, wie gesagt, sechs Jahre vergangen. Auch die Rechtsanwälte haben natürlich ein Stück weit Anspruch auf Rechtssicherheit und Investitionssicherheit. Deshalb sollten wir uns eine Art Selbstverpflichtung auferlegen bzw. ein gemeinsames Verständnis zugrunde legen, dass wir uns einmal in der Legislaturperiode, also alle vier Jahre, die Gebühren anschauen und dann auch zu einer entsprechenden Anpassung kommen.
Ich komme zum Schluss. Wir müssen die Länder in die Verantwortung nehmen. Das ist ganz wichtig. Wir sind uns, glaube ich, einig. Wir haben mit den Ländern einen Pakt für den Rechtsstaat abgeschlossen. In diesem Rahmen haben wir viele Dinge in den Bereichen Polizei und Justiz gemacht. Die Anwälte gehören dazu. Auch sie sind Teil dieses Rechtsstaates, und zwar ein wesentlicher Teil. Deswegen gehört die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren als letzter Baustein zum Pakt für den Rechtsstaat dazu.
Ich freue mich auf die Debatte. Ich glaube, es herrscht große Einigkeit. Die letzten Details werden wir hoffentlich sehr schnell miteinander regeln.
Vielen Dank.