Vielen Dank Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage, die mir noch einmal Gelegenheit gibt, einiges etwas ausführlicher klarzustellen. Ich sage zunächst: Es gibt hier noch anhängige Verfahren, europarechtlich, verfassungsrechtlich. Insofern würde ich immer sehr vorsichtig sein mit einer Voreiligkeit, dass wir generell keine verfassungskonforme Lösung auf dieser Basis finden. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Quick Freeze. Das muss man sich so vorstellen: Sie kommen heute Abend nach Hause, stellen sicher, dass Ihre Tiefkühltruhe besonders scharfgestellt und heruntergekühlt ist, wenn aber nichts drin ist, dann bringt Ihnen das gar nichts, und dann werden Sie auch nicht satt. Das ist bei den Daten genauso: Wenn Sie keine Daten haben, weil Sie erst auf den Anlass warten und dann aber ermitteln müssen, bringt Ihnen Quick Freeze leider gar nichts. Das mag verfassungskonform sein; aber es ist vollkommen unwirksam.
In den 16 Jahren haben wir auch vier Jahre gemeinsam regiert, mit einer FDP-Justizministerin.
Der letzte Unions-Justizminister ist deutlich länger her. Wir haben damals gemeinsam an Lösungen gearbeitet, auch Kompromisse gefunden. Ich nenne Ihnen einen ganz konkreten Punkt – der ist aber nicht anlassbezogen, sondern anlasslos –, was man nach Ansicht der meisten Verfassungsrechtler machen könnte: die IP‑Adressen länger speicherbar und auch länger zuordenbar zu machen. Damit würden Sie schon eine ganze Menge dieser grauseligen kinderpornografischen Fälle aufklären.
Aber das geht nicht durch anlassbezogene Datenspeicherung, sondern Sie brauchen da die Anlasslosigkeit.
Wenn Sie diesen Weg gehen, haben wir vielleicht eine Chance, uns zu verständigen. Aber bitte seien Sie hier auch dafür offen, dass wir manche Dinge anlasslos speichern müssen, sonst helfen wir den Kindern, den Opfern dieser furchtbaren Verbrechen nicht. Lasst uns gemeinsam etwas für die Sache erreichen. Das ist meine herzliche Bitte.
Abgesehen von dem Thema Datenspeicherung, sage ich Ihnen: In unserem Wahlprogramm stehen ganz konkrete Vorschläge und Forderungen, etwa wenn es um die konsequente Anwendung von Strafgesetzen geht. Die elektronische Fußfessel könnte auch stärker für die Täter von Sexualdelikten nutzbar gemacht werden; dieses Instrument könnte den Richtern gegeben werden. Wir haben gesagt: Wer Kinder missbraucht hat, darf nicht nur für ein paar Jahre ins Strafregister eingetragen werden, sondern der muss lebenslang ins Strafregister eingetragen werden, selbst wenn er von einem Ende des Landes ans andere Ende umzieht. Er darf nie mehr an Kinder herankommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dazu gibt es im Ampelkoalitionsvertrag leider keine entsprechenden Passagen. Ich habe es eben gesagt: Mit einer nur noch anlassbezogenen Datenspeicherung kommen wir an die Täter nicht heran.
Aber damit nicht genug: Sie fordern sogar ein pauschales Recht auf Anonymität – jetzt kommt’s – im Internet wie in der realen Welt. Also ist jetzt die Frage, wann wir denn Kfz-Kennzeichen in Deutschland abschaffen; das entspräche auch der Logik dieses Vorschlages. Unausgegoren ist noch das Freundlichste, was ich leider dazu sagen muss.
Der von mir kritisierte leichtfertige Umgang mit dem Grundgesetz macht auch vor Änderungen des einfachen Gesetzesrechts nicht halt. Als erste Tat der Ampel in der Rechtspolitik wurde vom Justizminister die Abschaffung des Werbeverbots – § 219a – bei Schwangerschaftsabbrüchen angekündigt. Hier wurde betont: Die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen ist der Plan. Ernsthaft? Ist das die erste Priorität in diesen Zeiten? Mir würden hier stattdessen einige andere Maßnahmen in der Rechtspolitik einfallen: Umsetzung der Triage-Entscheidung des Verfassungsgerichts oder ein Regierungsentwurf – wohlgemerkt: Regierungsentwurf – über eine Impfpflicht, Umfang einer Impfpflicht. Zurzeit wird diese Frage in Gruppenanträge geschoben, um zu camouflieren, dass es hier offenbar keine Mehrheit in der Regierungsmehrheit gibt. Leichtfertig und gefährlich an der Abschaffung des Werbeverbots ist aber, dass damit in ein wirklich sehr fein austariertes System eingegriffen wird, in dem der Schutz des ungeborenen Kindes immer mit dem Freiheitsschutz der Mutter zusammengedacht werden muss. Das ist durch den ersten Artikel unserer Verfassung vorgegeben und wurde in einer schwierigen politischen Konsensfindung entwickelt.
Ich sage das in großer Ernsthaftigkeit, aber auch Ruhe: Einer Politik, die diesen Konsens aufkündigt und Werbung im Zusammenhang mit der Tötung menschlichen Lebens zulässt, können wir Christdemokraten und Christsoziale unsere Hand nicht reichen.
Wir haben nach schwierigen Debatten in der Großen Koalition 2019 hier eine Lösung gefunden, dass der Zugang zu Informationen deutlich erleichtert wird. Wer jetzt mehr will als den Zugang zu Informationen, der will Werbung, und das ist etwas anderes, dem wir nicht beitreten können.
Für die Ampel ist das anscheinend auch nur der erste Schritt. Wenn ich in den Koalitionsvertrag schaue, lese ich: Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung soll offenbar prüfen, ob der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gänzlich herausgenommen soll. Damit würde das Gesamtgefüge des Lebensschutzes endgültig zerstört und – ich finde, ohne Not – ein gesellschaftlicher Streit eröffnet. Diesen Streit haben wir in Deutschland, anders als in vielen unserer Nachbarländer, jahrzehntelang glücklicherweise vermeiden können. Ich bitte Sie daher wirklich inständig: Betreiben Sie hier nicht mutwillig die Spaltung unseres Landes.
Meine Damen und Herren, die Schwerpunktsetzung der Ampel im Bereich des Strafrechts ist aber insgesamt fatal. Antworten auf die Probleme, auch auf die aktuellen Probleme, etwa mit Telegram, mit der Clankriminalität oder im Bereich von Zuhälterei und Prostitution fehlen.
Eine einzige Strafschärfung enthält der Koalitionsvertrag: Die Ampelkoalition möchte Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführen und das Strafmaß hier erhöhen. Dafür mag es gute Gründe geben, auch wenn das Strafmaß hier keineswegs so gering ist, wie manche denken. Aber bitte passen Sie auf, dass Angriffe auf Tiere durch unser Strafrecht am Ende nicht strenger bestraft werden als Angriffe auf Menschen!
Mit Priorität – das Stichwort fiel bereits in der Debatte zur Innenpolitik und auch in dieser Debatte – wollen Sie eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen. Heißt das etwa ganz konkret – das muss ja irgendwie mal konkret gemacht werden –, dass, wenn Vizekanzler Habeck mehr Kontrollbefugnisse gegenüber Umweltsündern durchsetzt, Innenministerin Faeser zum Ausgleich eine Vorschrift zur Terrorbekämpfung streichen muss, um diese Gesamtrechnung nicht aus der Balance zu bringen? Ich hoffe doch wohl, nicht.
Egal was Sie sich hier ausdenken, meine Sorge ist: Am Ende bleibt es Ausdruck eines Misstrauens gegenüber unseren Ermittlungsbehörden. Wir als Union wollen unseren Behörden und Gerichten demgegenüber zunächst einmal mit Respekt und Vertrauen begegnen.
Ich will mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen. Ich weiß aus eigener parlamentarischer Erfahrung: Nach landläufiger Auslegung ist das Justizministerium für die Freiheit und das Innenministerium für die Sicherheit zuständig. Als jemand, der seit fast zwei Jahrzehnten Innen- und Rechtspolitik im Bundestag betreibt, empfehle ich der neuen Regierung, diesem staatspolitischen Kurzschluss nicht zu verfallen.
Die Rechtspolitik und natürlich auch ein Justizminister sind dem Freiheits- wie dem Sicherheitsversprechen unseres Staates gleichermaßen verpflichtet. Freiheit ist das höchste Ziel des Rechtsstaates. Aber Freiheit bleibt eben nackte Theorie oder vielleicht ein Luxusgut für wenige, wenn sie nicht auf der stabilen Basis der Sicherheit steht. Wer nicht sicher sein kann, dass er eine Reise überlebt, wird lieber zu Hause bleiben. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass man ihm sein Hab und Gut abnimmt, wird vielleicht gar kein Eigentum mehr erwerben. Deshalb brauchen wir eine konsequente Verbrechensbekämpfung mit zeitgemäßen Ermittlungsmethoden.
Wer an verantwortlicher Stelle in der Innen- und der Rechtspolitik steht, darf sich dem nicht verweigern; denn wer die Sicherheit nicht ernst nimmt, verspielt auch die Freiheit. Deshalb bleibt die Rechtspolitik der Union eine Politik der Freiheit auf dem festen Fundament der Sicherheit.
Vielen Dank.