Frau Huy, ich bin Ihnen erst mal sehr dankbar – das sage ich für die ganze Bundesregierung –, dass Sie implizit die Aufbauleistungen vieler Menschen, die wir in der sogenannten Gastarbeitergeneration haben, für den Wohlstand unseres Landes gewürdigt haben.
Denn das kann ich auch aus meiner Heimat bestätigen.
Richtig ist aber auch, dass viele Menschen – ich kann das aus meiner Heimatstadt sagen –, die in den 60er-Jahren gekommen sind, um in einem Stahlwerk zu arbeiten, dann einen Strukturwandel erlebt haben und hinterher oftmals keine Arbeit mehr im Stahlwerk zu ordentlichen Löhnen hatten, sondern zum Teil auch in sehr prekärer Arbeit gelandet sind.
Das ist übrigens ein Grund, warum es richtig ist, den Mindestlohn eingeführt zu haben: Damit sich Arbeit auch lohnt.
Bei diesem Einwanderungsgesetz – das dürfen Sie nicht vermischen – geht es um qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften, die wir in Deutschland brauchen. Und deshalb bitte ich Sie, ganz, ganz sauber zu unterscheiden, dass es sich, wenn wir über Einwanderung oder über Migration reden, um zwei verschiedene Paar Schuhe handelt. Wir haben humanitäre Verpflichtungen, zum Beispiel Menschen, die vor Putins Angriffskrieg geflohen sind, hier zu versorgen und ihnen Schutz zu geben. Wir haben auch politisches Asylrecht. Wir müssen und wir werden irreguläre Migration reduzieren. Dazu gibt es auch Maßnahmen, die heute diskutiert werden. Wir brauchen jedoch qualifizierte Zuwanderung. Das ist nicht ein und dasselbe, und ich bitte Sie, das auch zu beachten.