Nun, Herr Kollege, selbstverständlich beachtet die Bundesregierung die gesetzlichen Vorgaben, die für Auslandsinvestitionen gelten, und wir prüfen sehr genau, inwieweit diese Auslandsinvestitionen im Einzelfall Sicherheitsinteressen berühren. Das gilt für alle Bereiche – sowohl für wichtige Infrastrukturen als auch für andere Schlüsselindustrien.
Was diesen konkreten Fall betrifft, handelt es sich dabei nicht um eine Beteiligung am Hafen, sondern, wie Sie zu Recht gesagt haben, um eine Investition in eine Gesellschaft, die ein Terminal betreibt. Auch in diesem Fall hat die Bundesregierung eine sorgfältige Prüfung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Ich habe jetzt tatsächlich noch vier Nachfragen. Ich bin auch bereit, diese zuzulassen, wenn Sie sich bitte alle disziplinieren.
Die nächste Nachfrage stellt der Kollege Marvi.