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103. Sitzung
Donnerstag, 11. Mai 202320. Wahlperiode, 103. SitzungFortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Angriff des NATO-Bündnisses auf das damalige Jugoslawien im Frühjahr 1999 erfolgte ohne UNO-Mandat und war damit ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Die rot-grüne Bundesregierung verstieß damit sowohl gegen die UNO-Charta wie auch gegen Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz, der die Vorbereitung eines solchen Angriffskrieges verbietet. Die NATO begründete diesen Angriffskrieg mit der frei erfundenen Gräuelpropaganda eines serbischen Völkermordes an den Kosovo-Albanern.

Sie könnten auch links sitzen!

Rudolf Scharping sprach von KZs und Internierungslagern, die niemals gefunden wurden.

Völkerrechtlich gehörte die serbische Provinz Kosovo, die mehrheitlich von Albanern bevölkert war, unstrittig zur Teilrepublik Serbien innerhalb der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien. Der Ausgangspunkt des Kosovo-Konflikts bestand darin, dass albanische Nationalisten und UCK-Rebellen die Unabhängigkeit des Kosovos und den Anschluss an Albanien mit militärischen Mitteln erzwingen wollten. Die NATO schlug sich damals auf die Seite der bewaffneten Separatisten, bombte das jugoslawische Militär aus dem Kosovo, rückte mit Bodentruppen nach und ermöglichte den USA den Aufbau ihrer größten Militärbasis außerhalb der USA, Camp Bondsteel.

Zurufdes Abg. Florian Hahn [CDU/CSU]

Ich stelle Folgendes fest: Um dasselbe, was die USA dort praktiziert haben, geht es jetzt im Ukrainekonflikt.

Zurufevon der FDP: Oh!

Jetzt geht das wieder los!

Die USA haben Janukowytsch 2014 mithilfe der dortigen Rebellen auf dem Maidan aus dem Amt geputscht. Dann haben sie das Ziel verfolgt, dort eine Militärbasis zu errichten und die Russen von der Krim zu vertreiben, die schon ewig bei den Russen war.

Zum Thema bitte!

Darum geht es den Russen; darum geht es den USA dort heute genauso.

Da muss ich eines dann klar sagen: Völkerrechtswidriger Angriffskrieg ist völkerrechtswidriger Angriffskrieg.

Zurufdes Abg. Peter Beyer [CDU/CSU]

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