Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Kollege Gürpinar hat ja in seiner Hauptfrage Bezug genommen auf die Verbesserungen im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetzes. Teil des parlamentarischen Verfahrens zu diesem Gesetz ist auch die Änderung, dass ein Verweis von Notfallpatienten in Notaufnahmen an Notfallpraxen erfolgen soll. Das Ganze soll in eine große Notfallreform eingebettet werden. Könnten Sie kurz erläutern, warum das sachgerecht ist und die Patientenversorgung verbessert?
Mittwoch, 24. Mai 202320. Wahlperiode, 105. Sitzung
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