Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Wir stehen in der Gesundheitspolitik vor dem Herbst der wegweisenden Reformen: der Reform des Krankenhauswesens, der Reform der ambulanten medizinischen Versorgung und jetzt vor der so wichtigen Notfallreform.
Von der Notwendigkeit dieser Reform sind alle Beteiligten im Gesundheitswesen seit Langem überzeugt, und dennoch sind die Reformen in der Vergangenheit viel zu lange liegen geblieben, und das, obwohl die Reformen jede Bürgerin und jeden Bürger über die gesamte Lebensspanne betreffen. Sie betreffen die Geburt genauso wie die palliative Versorgung. Sie betreffen die einfache Bronchitis genauso wie den Herzinfarkt, sie betreffen den Gichtanfall genauso wie den Schlaganfall, sie betreffen die Sucht, die Depression, die Demenz, den schweren Unfall oder manchmal auch nur den banalen Kopfschmerz nach einer durchzechten Nacht.
In der Notfallversorgung drängt sich für viele die Frage auf: Was ist eigentlich ein Notfall oder Akutfall? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.
Was für den Außenstehenden wie eine Bagatelle erscheint, kann sich für den Betroffenen oft lebensbedrohlich darstellen.
Wie soll denn ein Laie die Verspannung in der Brust von einem Herzinfarkt unterscheiden oder den geschwollenen Fuß bei einem Gichtanfall von einer Thrombose?
Daher ist die zentrale Herausforderung unseres Gesundheitssystems, wie wir die Patientinnen und Patienten primär so einschätzen und einordnen können, dass sie sich einerseits gut verstanden fühlen, andererseits aber in die richtige Versorgungsebene gelangen.
Zudem muss für alle Menschen rund um die Uhr die Möglichkeit bestehen, im Akutfall schnelle Hilfe zu erhalten. Die Notfallreform liefert dabei die Antwort, indem sie die Zuordnung von Patientinnen und Patienten in eine der Erkrankung gemäße Versorgungsstruktur regelt, damit der Herzinfarkt eben innerhalb von 60 Minuten im Herzkatheterlabor landet, der Patient mit einer schmerzhaften Gürtelrose im Brustbereich aber beim Hausarzt. Das hat zwei Vorteile: Erstens. Den erkrankten Menschen werden unnötige Wege und Prozeduren erspart. Zweitens. Die Notaufnahmen werden entlastet, und unnötige Krankenhausbehandlungen werden vermieden.
Zudem führt die Notfallreform endlich zu einer wirklich sektorenübergreifenden Versorgung, indem sie viele Aspekte eint, die vorher nur einzeln betrachtet wurden. Sie wird dazu führen, dass für die Erkrankten ein sicheres Ersteinschätzungsverfahren gewährleistet wird. Es wird eine medienbruchfreie Interaktion der Rufnummern 112 und 116117 geben. Es wird eine enge Kooperation von Krankenhaus und vertragsärztlicher Versorgung hergestellt. Es wird einen Eingriff in das Apotheken- und Arzneimittelgesetz geben. Und am Ende wird die Aufnahme des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch V stehen. Sie sehen also: Wir vernetzen hier viele unterschiedliche Akteure und Gesetze, die damit verbunden sind.
Natürlich verschließe ich mich nicht der Tatsache, dass dieses Gesetz nicht nur sehr ambitioniert ist, sondern auch diverse Konfliktpunkte enthält. Ich hoffe sehr, dass es beim Lösen dieser Kontroversen nicht zu einem Konflikt nach dem alten Muster kommt: Krankenhaus gegen vertragsärztliche Medizin, Apotheker gegen Ärzte, Verband A gegen Interessenvertretung B, Bund gegen Länder und Länder gegen Bund. Das können wir uns nicht weiter leisten.
An die Opposition sende ich den Appell, nicht nur zu polemisieren, sondern sich mit konstruktiver Kritik an der Fachdebatte zu beteiligen. Wir brauchen eine Kultur des Gelingens, um unser Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken und die Erstversorgung für Patientinnen und Patienten zu sichern.
Ich freue mich auf die jetzt auf uns zukommenden parlamentarischen Beratungen.
Vielen Dank.