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106. Sitzung
Donnerstag, 25. Mai 202320. Wahlperiode, 106. Sitzungzu der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zur Aufhebung des Beschlusses (76/787/EGKS, EWG, Euratom) des Rates und des diesem Beschluss beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (2020/2220(INL) – 2022/0902(APP))
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei der Ratifizierung des Direktwahlaktes von 2018 geht es um die Wiedereinführung einer Prozenthürde für die Europawahl. Heute können wir hier endlich einen Schritt vorankommen.

Bei der Europawahl 2019 wurden aus Deutschland Abgeordnete aus 14 Parteien ins Europäische Parlament gewählt.

Was ist schlimm daran?

– Warten Sie kurz, Herr Ulrich; ich erkläre es Ihnen in aller Breite. – Die Ursache war, dass die Prozenthürde, wie sie in Deutschland bei Wahlen üblich ist, vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Und was ist passiert? Ohne Prozenthürde stehen von den 96 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament 9 Abgeordnete aus Kleinstparteien allein auf weiter Flur als Einzelkämpfer in einem Parlament mit 705 Mitgliedern.

Das stimmt nicht!

9 Abgeordnete, das entspricht knapp 10 Prozent der deutschen Stimmen. 10 Prozent unseres Einflusses und eines möglichen Einflusses der Wählerinnen und Wähler im Europäischen Parlament verpuffen völlig wirkungslos.

Trotz der Tatsache, wie erbittert andere Staaten bei der Sitzverteilung um jedes einzelne Mandat kämpfen, dass bei uns immer wieder angeführt wird, dass 84 Millionen Deutsche mit 96 Abgeordneten unterrepräsentiert seien, verzichten wir dann einfach so auf 10 Prozent unserer Stimmen, weil wir keine Prozenthürde haben.

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