Lieber Herr Kollege Pilsinger, Sie sind ja theoretisch ein Vertragsarzt;
Sie arbeiten zumindest in einer Praxis. Wenn Sie diesen Antrag richtig gelesen haben, werden Sie festgestellt haben, dass keine Verbote ausgesprochen worden sind, sondern dass dies ein erster Schritt in Richtung Notfallreform ist, die dringend notwendig ist.
Ich bin seit über 35 Jahren Klinikarzt. Dort hatten wir sehr viele unnötige Fälle, weil die Praxen keine Zeit hatten, die Patientinnen und Patienten keinen Termin bekommen haben, weil die Kolleginnen und Kollegen dort auch sehr viel zu tun haben. Wir haben jetzt die ersten Schritte gemacht, die Ersteinschätzung zu standardisieren, damit auch Krankenhäuser diese Patienten an die Notfallpraxis – auch das ist eine vertragsärztliche Praxis – überweisen können. Es ist aber nach wie vor möglich, sie an eine KV-Praxis zu überweisen.
Ich glaube, dass Sie Verbote mit dem, was nicht in diesem Gesetzentwurf steht, verwechselt haben. Verboten ist hier gar nichts.