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107. Sitzung
Freitag, 26. Mai 202320. Wahlperiode, 107. SitzungDrucksache 20/6983
8 VermerkeReaktionswert: lebhaft438 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass alle, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, sich der Herausforderungen und – ja – auch des Potenzials einer ambitionierten Pflegepolitik bewusst sind. Wir sind mit den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen vertraut. Wir kennen die Situation der Pflegerinnen und Pfleger und der Auszubildenden sowie die Forderungen der Träger und Kassen. Aber Politik bedeutet auch immer die zwingende Bereitschaft zum Kompromiss. Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierfür ein Beispiel und in meinen Augen ein erster richtiger Schritt.

In meiner letzten Rede habe ich gesagt: Pflege verdient unsere gesamtgesellschaftliche Wertschätzung.

Beifallbei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Doch es liegt an uns allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtige Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren und vor allem auch die Arbeitsbedingungen in den stationären und ambulanten Einrichtungen positiv zu entwickeln.

Besonders die Pflege im Quartier bietet hier viele Chancen. Daher bin ich froh, dass wir die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen vor Ort auch in den nächsten Jahren weiterentwickeln und finanzieren. Kommunen haben so die Möglichkeit, ihre Strukturen für die Pflege zukunftsfest zu machen.

Doch ich kann es nicht oft genug betonen: 84 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf leben zu Hause, und dort werden flexible Leistungen statt starrer Regeln benötigt. Daher bin ich sehr glücklich, dass es uns gelungen ist, zunächst Familien mit schwerstbehinderten Kindern ganz konkret und zeitnah zu helfen

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

mit einem Entlastungsbudget. Der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommt in zwei Stufen:

Bei der ersten Stufe habe ich ganz ausdrücklich Kinder mit hohem Pflegebedarf und ihre Eltern im Blick. Sie fielen immer wieder durchs Raster und benötigen ganz dringend Unterstützung. Eltern wissen nämlich am besten, was gut für ihre Kinder ist.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicole Westig [FDP]

Das sehen wir auch so!

Darum ist es so wichtig, dass sie die Leistungen der Kurzzeitpflege zu 100 Prozent für ihre Bedürfnisse für die Entlastungspflege nutzen können. Start ist Januar 2024.

In einer zweiten Stufe wird der Gemeinsame Jahresbetrag für alle Pflegebedürftigen eingeführt. Das bedeutet, dass ab Mitte 2025 für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung steht, der ab Pflegegrad 2 flexibel eingesetzt werden kann. Die stärkere Selbstbestimmung durch mehr Flexibilität ist der richtige Weg.

Beifallbei der SPD sowie der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Zum Abschluss möchte ich meinen ganz persönlichen Wunsch äußern, dass wir nicht nachlassen, Pflege immer wieder neu zu denken, wir weitere Weichen stellen; denn die demografische Entwicklung in Deutschland muss mit politischer Weitsicht begleitet werden.

Zurufdes Abg. Kay-Uwe Ziegler [AfD]

Das kann, ja, das muss gelingen. Denn Pflege ist nicht abstrakt; sie betrifft uns alle – entweder heute oder morgen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicole Westig [FDP]

Gehen wir die Pflege kreativ und innovativ an; denn das hat sie verdient! Und lassen Sie uns gemeinsam Pflege neu denken!

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Beifallbei der CDU/CSU

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