Sehr geehrte Frau Zeulner, ich war acht Jahre lang in der Großen Koalition dabei, habe acht Jahre lang Pflegepolitik gemacht und habe in der Zeit intensiv für das Entlastungsbudget gekämpft.
Und es war nicht möglich, sich mit der CDU/CSU darauf zu verständigen. Das ist eine Tatsache.
Aber liebe Frau Zeulner, Sie haben vorhin ja auch in Ihrer Rede Bayern – bitte bleiben Sie stehen; ich antworte noch auf Ihre Frage – sozusagen als Vorzeigeland dargestellt. Sie haben aber versäumt, zu sagen, dass Bayern beispielsweise bei der Errichtung der Pflegestützpunkte das Schlusslicht bildet.
Da verpassen Sie eine ganz wesentliche Aufgabe, um die Rahmenbedingungen der Pflege zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Menschen wirklich durch Beratung und Unterstützung zu den Leistungen kommen, die ihnen zustehen.
Aber auch an anderer Stelle war die Kritik der Opposition weit verfehlt, weil mit diesem Gesetz tatsächlich entscheidende Leistungsverbesserungen verbunden sind. Und wer hier vonseiten der Opposition behauptet, das seien Leistungsverschlechterungen, dem möchte ich doch noch mal sagen: Ein gestuftes Verbesserungsverfahren, wie es jetzt hier vorgenommen wird, mit der Erhöhung der Leistungsbeträge zunächst um 5 Prozent, mit einer Erhöhung um noch einmal 5 Prozent für alle Leistungen der Pflegeversicherung schon 2025 und mit einer festgelegten Anpassung der Erhöhung der Leistungsbeträge entsprechend der Preisentwicklung ab 2028 ist ein Riesenfortschritt und darf nicht gering geachtet werden.
Und ja, manche Regelung wirkt auf den ersten Blick vielleicht unscheinbar, bringt aber doch einen entscheidenden Fortschritt. Wir sorgen nämlich für Verwaltungsvereinfachung und weniger Bürokratie für die ambulanten Pflegedienste, für die Verhandlungspartner und die Krankenkassen. Ich nenne als Beispiel die häusliche Krankenpflege, bei der das besonders deutlich wird. Die Verträge müssen zukünftig wieder gemeinsam und einheitlich von den Krankenkassen geschlossen werden.
Und das hat nur einen Rahmenvertrag in einem Bundesland statt vier Rahmenverträge zur Folge. Das bedeutet einheitliche Leistungsbeschreibungen, gleicher Preis für gleiche Leistung statt Streit der einzelnen Krankenkassen darum, ob es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung tatsächlich geben darf oder nicht, ob sie bezahlt wird oder nicht.
Das wird mit diesem Gesetz abgeschafft, und das ist Verwaltungsvereinfachung pur.