Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gröhe, es ist in der Debatte eben deutlich geworden: Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, es gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, und das Ergebnis beider Urteile ist, dass die Arbeitszeit objektiv und verlässlich aufgeschrieben werden muss. Was Sie hier erzählt haben, hat weder mit der Gesetzeslage noch mit diesen beiden Urteilen etwas gemein.
In der Sache geht es darum, dass Menschen nicht um ihre Löhne geprellt werden und dass geltende Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden.
Dass Sie uns vorhalten, dass eine Gesetzesnovelle zum Arbeitszeitgesetz noch nicht auf der Koalitionsebene fertig verhandelt ist, ist Ihr gutes Recht als Opposition.
Wo es aber aufhört, Herr Gröhe, ist dort, wo Sie mit Tarnen, Tricksen und Täuschen beginnen. Die Punkte, die Sie vorgetragen haben, zum Beispiel dass das geltende Arbeitsrecht keinerlei Flexibilität erlaube,
stimmen mit der Faktenlage nicht überein. Deswegen habe ich Ihnen das Arbeitszeitgesetz einmal mitgebracht.
Wenn Sie das Arbeitszeitgesetz aufschlagen und § 3 lesen, dann stellen Sie fest:
Sie können die Arbeitszeit von acht auf zehn Stunden erhöhen, wenn Sie dafür einen Ausgleich gewähren. Wenn Sie § 7 lesen, dann werden Sie feststellen:
Sie können Ausnahmen in anderen Bereichen vorsehen. Sie können eine 60-Stunden-Woche einführen. Sie können die Ruhezeit zwischen zwei Schichten um zwei Stunden von elf auf neun Stunden verkürzen. Das heißt, im Ergebnis erlaubt die aktuelle Gesetzeslage
einen Zehn-Stunden-Arbeitstag, eine 60-Stunden-Arbeitswoche und die Verkürzung von Ruhepausen auf neun Stunden zwischen zwei Schichten. Wenn Sie sagen, das reiche alles nicht und da werde gegängelt, dann frage ich mich, was Sie da eigentlich erlauben wollen, Herr Gröhe.
Das haben Sie nämlich mit keinem Wort in Ihrer Rede gesagt.
Dann zünden Sie ständig die Nebelkerze der Vertrauensarbeitszeit. Vertrauensarbeitszeit bedeutet: Sie können kommen, wann Sie wollen. Sie können gehen, wann Sie wollen. Sie können Pause machen, wann Sie wollen. Sie können die Kinder ins Bett bringen, wann Sie wollen. Sie können anschließend noch E-Mails bearbeiten. Aber Sie müssen sich an geltendes Arbeitsrecht halten, meine Damen und Herren. Das, was Sie erzählen, hat mit Arbeitszeit gar nichts zu tun.
Es ist wichtig, dass das Thema der Arbeitszeiterfassung nicht mit sonstigem Arbeitsrecht vermischt wird. Deswegen ist es klug, dass das Bundesarbeitsministerium an einer schlanken Regelung arbeitet,
um das Thema der Erfassung zu regeln, und dass übrigens auch sehr viele flexible Regelungen vorgesehen werden sollen. So ist vorgesehen, dass der Verzicht auf die Aufzeichnung möglich ist, wenn die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers wegen der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht im Vorfeld festgelegt wird oder festgelegt werden kann. Wann das der Fall ist, muss noch von irgendwem geregelt werden, und deswegen muss man das an die Sozialpartner delegieren. Sie wären doch die Ersten, die sich über sozialistische Planwirtschaft beschweren, wenn das in einem Gesetz stehen würde. Da machen Sie sich unehrlich, Herr Gröhe.
Es geht darum, dass wir unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten in unserer Gesellschaft gerecht werden. Es gibt Berufe, bei denen Änderungen möglich sind. Aber wir müssen auch andere Arbeitswirklichkeiten sehen. Menschen, die Bettpfannen auswechseln, Menschen, die oben auf einem Dach stehen, Menschen, die gefährliche Maschinen bedienen, können nicht zwölf Stunden am Tag arbeiten, anschließend sieben Stunden schlafen und am nächsten Tag wieder zur Arbeit kommen. Das hat mit Arbeitswirklichkeit nämlich auch nichts zu tun.
Herr Gröhe, wir machen unsere Arbeit selbst. Sie werden hier zeitnah einen Gesetzentwurf zum Thema der Arbeitszeiterfassung sehen. Wir werden uns auch mit den anderen Aufgaben im Koalitionsvertrag auseinandersetzen, wo es etwa um noch mehr Flexibilität für unterschiedliche Bereiche geht. Und bis dahin würde ich Ihnen empfehlen – ich überlasse Ihnen gerne auch meinen Arbeitstext –, ab und an in den Gesetzestext zu schauen;
denn das erleichtert manchmal die Rechtsfindung.
Herzlichen Dank.