Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, es freut mich, dass Sie einen Antrag zur Arbeitszeiterfassung eingebracht haben
und damit zeigen, dass Sie sich mal wieder produktiv an der Antragsberatung beteiligen
und die Oppositionsarbeit im Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht allein den Linken überlassen.
Schön finde ich auch, dass Sie erkannt haben, dass die Regierungskoalition es faktisch besser machen wird, als Sie es können; denn in Ihren Forderungen bleiben Sie doch sehr allgemein.
Offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, präzise zu sagen, wie Sie sich die Arbeitszeiterfassung denn vorstellen. Ihr Vertrauen in die Regierungskoalition werden wir nicht enttäuschen. Es ist richtig, hier dieses Vertrauen mit dem Antrag zu unterstreichen.
Richtig ist auch, dass Sie ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung von Vertrauensarbeitszeit legen. Damit begrüßen Sie ja letztendlich nichts anderes als eine Forderung, auf die sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag verständigt haben. Auch hier ist es gut, dass Sie an dieser Stelle deutlich machen, dass Sie diese Regierung und die sie unterstützende Koalition ganz gut finden.
Richtig ist natürlich, dass der Vorschlag aus dem Haus des Arbeitsministers, der mittlerweile auch die Regierung erreicht hat, Vertrauensarbeitszeit etwas eigen interpretiert; da werden wir noch Diskussionen haben.
Denn richtig ist natürlich: Wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, nachzuweisen, dass die Arbeitszeiterfassung erfolgt ist, muss er natürlich die Arbeitszeiterfassung seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch einsehen. Damit ist das, was eigentlich Vertrauensarbeitszeit ist, nämlich dass die Arbeitsbeziehung auf Vertrauen und nicht auf Kontrolle beruht, hier nicht hinreichend abgebildet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Richtig ist auch, dass der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht, beide, uns als Gesetzgeber Spielräume geben,
die wir nutzen können, beispielsweise bei der Frage, wie Arbeitszeit erfasst wird – ob elektronisch oder auf Papier, in Excel-Tabellen oder wie auch immer.
Es gibt auch den Freiraum, zu entscheiden, wann die Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Sie muss nicht sekundengenau, auch nicht taggenau, am selben Tag, erfasst werden. Und es ist natürlich auch freigestellt, wer die Arbeitszeit erfasst. Damit haben wir Spielräume, die wir im Gesetzgebungsprozess sicherlich ausreichend diskutieren und nutzen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union.
Vor diesem Hintergrund ist übrigens interessant, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung der EU selber wenig Sorgen macht; denn ein Umsetzungsbericht der EU-Kommission zur europäischen Arbeitszeitrichtlinie hat ja fünf Länder der EU gerügt, aber ausgerechnet Deutschland auf der Basis der bisherigen Arbeitszeiterfassungsrichtlinie nicht.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir auch das ganz selbstbewusst, wenn wir in der Diskussion sind, mit betrachten.
Jetzt hat das Ministerium von Hubertus Heil einen Entwurf vorgelegt, der nun ausreichend diskutiert werden wird. Und wir werden ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im selben Gesetzgebungsverfahren mit anpacken, nämlich die Arbeitszeitflexibilisierung.
Die Arbeitswelt ändert sich. Die Diskussion um die Viertagewoche zeigt ja, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein großes Bedürfnis haben, selbstbestimmt ihre Arbeitszeit innerhalb der Wochenarbeitszeit festlegen zu können. Es ist richtig: Wir haben hier Grenzen, die uns das Arbeitszeitgesetz auferlegt, nämlich Grenzen, die besagen, dass man – über einen längeren Zeitraum jedenfalls – seine Arbeitszeit nicht über acht Stunden pro Tag hinaus erhöhen kann. Aber es gibt Menschen, die selbstbewusst und selbstbestimmt sehr gerne ihre Arbeitszeit flexibler legen würden. Das kann aber auch eine Notwendigkeit sein. Beispielsweise vor dem Hintergrund der Versorgung mit Kitaplätzen würden gerade Paare in Haushalten, in denen beide Eltern arbeiten, möglicherweise gerne solche flexiblen Möglichkeiten nutzen, um Vollzeit zu arbeiten und gleichzeitig zum Beispiel ungeplante Schließungen der Kita abfedern zu können.
Es mag Menschen geben, die sagen, sie hätten gerne drei Tage Zeit und würden deshalb an den anderen Tagen länger als acht Stunden arbeiten. Das ist alles möglich. Das sollte alles freigestellt werden. Dem müssen wir als Gesetzgeber nicht unüberwindliche Hürden entgegenstellen.
Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir diese Diskussion führen.
Noch ein persönliches Wort an den Kollegen Bsirske, der eine Zeitungsäußerung von mir gerade als „Blödsinn“ bezeichnet hat. Ich glaube, lieber Frank Bsirske, das ist nicht der Umgang, den wir in der Koalition miteinander pflegen sollten.
Vielen Dank.