Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem Mammutverfahren erging am 31. Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden ein vieldiskutiertes Urteil. Die in diesem Verfahren gegenständlichen Gewalttaten sind nur ein Beispiel für politisch motivierte Taten gegen die körperliche Unversehrtheit oder fremdes Eigentum. Das als Tag X gelabelte Geschehen am nachfolgenden Wochenende im Leipziger Süden und die im Vorfeld auf einschlägigen Plattformen veröffentlichten Aufrufe haben einmal mehr das auch von Linksextremisten ausgehende Gefahrenpotenzial verdeutlicht. Auch wenn die kritische Aufarbeitung des Polizeieinsatzes noch nicht abgeschlossen ist, ist es wohl vor allem der Polizeitaktik zu verdanken, dass an diesem Wochenende nicht weit mehr Schäden zu beklagen waren.
Es steht im Übrigen völlig außer Frage, dass der Rechtsextremismus in vielen Regionen unseres Landes das viel größere Problem ist. Dies tut aber bei der Befassung mit dem Thema Linksextremismus rein gar nichts zur Sache.
Jeder Extremismus ist eine Gefahr für unseren Rechtsstaat, und die Gewaltbereitschaft auch von Linksextremisten ist nicht nur eine Bedrohung für Rechtsgüter und das Recht des Einzelnen, sondern auch für unser Zusammenleben generell. Systematische Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten unseres Staates, Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen sind nicht zu verharmlosen. Sie sind in ihren Zusammenhängen aufzuklären. Dies ist eine Frage des Grundvertrauens in die Sicherheit im Alltag und zeigt ein Mindestmaß an Respekt gegenüber denjenigen, die tagtäglich auf unseren Straßen für Sicherheit sorgen. Wer gezielt auf Polizistinnen und Polizisten Jagd macht und dabei ernsthafte Verletzungen in Kauf nimmt, lehnt ganz offensichtlich unseren Rechtsstaat ab und will damit auch uns alle treffen.
Zur durchschaubaren Motivlage des Antrags selbst wurde ja auch von vielen Vorrednern bereits ausreichend ausgeführt. Es ist aber auch ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats, dass bei einschlägigen Straftaten politische Motive wahrgenommen und erfasst werden. Insbesondere sind für die Sicherheitsbehörden dabei jene Vorgänge von Bedeutung, die eine Ausrichtung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erkennen lassen. Gerade dafür haben unsere Behörden bereits gute und verhältnismäßige Instrumente bei der Hand. Neue Eingriffsbefugnisse sind deswegen auch besonders sorgfältig zu prüfen.
Noch ein weiterer Gedanke zum Thema Linksextremismus: Natürlich braucht es von uns auch einen kritischen Blick auf die Versuche von Linksextremisten, sich legitimen Protestbewegungen anzuschließen, um beispielsweise unter dem Deckmantel des Umweltschutzes antidemokratische Ideologien zu verbreiten. Hierbei kommt es auch darauf an, dass Umstehende sich klar von Gewalt und antidemokratischen Bestrebungen abgrenzen.
Das ist nicht nur eine Frage der eigenen Glaubwürdigkeit, sondern auch der Sicherheit. Es ist eine Frage der grundsätzlichen Diskursfähigkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat.
Als Ampelkoalition ist eine wehrhafte Haltung gegenüber jeglichem Extremismus Teil unserer politischen DNA. Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen und werden im Wissen um die Vielzahl der Bedrohungen unserer Freiheit Verfassungsfeinden aller Couleur auch weiterhin den Kampf ansagen.
Vielen Dank.
Wir fahren in der Debatte fort, und der nächste Redner ist für die Unionsfraktion Philipp Amthor.