Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ich habe folgende Frage, und zwar: Das GEG referenziert ja sehr häufig auf das Wärmeplanungsgesetz. Sie schlagen vor, dass die Länder diese Wärmeplanung flächendeckend und verbindlich erarbeiten müssen. Kommunen mit über 10 000 Einwohnern sind betroffen, die mit weniger Einwohnern müssen die Wärmeplanung nicht verbindlich durchführen. Gilt dann für Bürger in den Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern das GEG schon zum 1. Januar 2024, oder wann ist damit zu rechnen?