Frau Vorsitzende! Meine Frage richtet sich an den Minister Habeck und lautet wie folgt: Durch diese Leitplanken wird ja jetzt suggeriert: Der Heizungshammer verschiebt sich um vier Jahre. Man hat noch mal Zeit. Man kann als Bürger die Wärmeplanung der Städte und Gemeinden abwarten. Man kann eine Gasheizung einbauen, die muss aber Wasserstoff-ready sein. Die Frage ist jetzt: Was bedeutet diese Umrüstbarkeit auf Wasserstoff? Im Moment kann man ja nur Heizungen einbauen, die zu maximal 30 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Reicht das, oder sollen das zukünftig 100 Prozent sein? Was ist dann mit diesen Heizungen? Muss ich die dann später wieder rausreißen? Und vor allem: Wenn dann die Wärmeplanung kommt –
Mittwoch, 21. Juni 202320. Wahlperiode, 111. SitzungBefragung der Bundesregierung
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